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Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

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    Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

    Hallo Forum,

    ich bin im Jahr 2014 aus der Kirche ausgetreten. Nachdem im Steuerbescheid für 2014 meine Kirchensteuer falsch berechnet wurde, was aber geklärt werden konnte, hat man im Steuerbescheid für 2015 jetzt für meine Frau Kirchensteuer abgezogen. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen und die Steuererklärung wird für uns beide zusammen erstellt.

    Frage, ist dies ein Fehler?

    Gruß NiVo

    #2
    AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

    Hallo,

    das ist kein FEhler. Es gibt das besondere Kirchgeld.
    Eine erste Info hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      das ist kein FEhler. Es gibt das besondere Kirchgeld.
      Eine erste Info hier: http://www.steuernetz.de/aav_steuern...entModule=home
      Gilt dies auch bei glaubensgleicher Ehe? Im Artikel ist von glaubensverschiedener Ehe die Rede. Wieso ist diese Steuer dann für 2014 nicht erhoben worden?

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        #4
        AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

        Hallo,

        von glaubensgleicher Ehe kann man ja wohl nicht sprechen, da du doch aus der Kirche ausgetreten bist.8meine Minung)
        Für 2014 warst du zumindest teilweise noch kirchensteuerpflichtig.
        Für Spitzfindigkeiten des Steuerrechts wende dich bitte an einen Steuerberater deines Vertrauens

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

          Zitat von NiVo1975 Beitrag anzeigen
          ... hat man im Steuerbescheid für 2015 jetzt für meine Frau Kirchensteuer abgezogen
          Wo weicht die Berechnung des Finanzamts von der Berechnung durch Elster ab?

          Kommentar


            #6
            AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Wo weicht die Berechnung des Finanzamts von der Berechnung durch Elster ab?
            Hallo L.E. Fant,

            die Abweichung liegt im Abzug einer Kirchensteuer für meine Frau. Diese haben wir noch nie zahlen müssen, da sie kein eigenes Einkommen hat. 2014 im Sommer bin ich aus der Kirche ausgetreten und habe für dieses Jahr nur in der ersten Hälfte Kirchensteuer gezahlt. Das Finanzamt hat natürlich für das zweite Halbjahr die "restliche" Kirchensteuer dann beim Lohnsteuerjahresausgleich abgezogen. Einspruch eingelegt, anerkannt und nachgezahlt, kein Problem.

            Für 2015 haben sie jetzt 396,-€ Kirchensteuer für meine Frau abgezogen. Ich wäre ja nicht so misstrauisch, wenn uns nicht jedes Jahr etwas auffallen würde, wie zum Beispiel die Krankenversicherungsaufwände für meine Frau oder die Kinder. Die sind in den letzten Jahren auch immer mal wieder vergessen worden.

            Zusätzlich ist der ermittelte Betrag gegenüber der erstatteten Summe um ca. 800 € niedriger. Da fehlt noch etwas wegen meinem Dienstwagen.

            Gruß NiVo

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              #7
              AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

              Meiner Meinung nach sollte dann Dein Ansprechpartner das Finanzamt sein.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von NiVo1975 Beitrag anzeigen
              Zusätzlich ist der ermittelte Betrag gegenüber der erstatteten Summe um ca. 800 € niedriger
              Du hast 800 mehr erstattet bekommen als Du erwartet hast?

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                #8
                AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

                Guten Morgen, nein leider nicht, sondern 800,-€ weniger. Und unser zuständiges Finanzamt schafft das jedes Jahr, dass irgendetwas nicht berücksichtigt wird. Wenn dann Einspruch eingelegt wird, wird korrigiert. Ich will ja niemanden Vorsatz unterstellen, aber...

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

                  In diesem Forum hier bist du jedenfalls falsch.

                  Das hier ist ein Elster-Forum. Hier geht's rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).

                  Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Kirchensteuer der Frau fälschlicherweise abgezogen

                    Ja, es ist normal dass für deine Frau Kirchensteuer in Form des Kirchgeldes erhoben wird, da ihr in glaubensverschiedener Ehe lebt.
                    Für weitere Fragen steht dir sicher dein FA zur Verfügung.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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