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    Lohnsteuerhilfezugang

    Hallo,

    Ich habe vor einigen Jahren selbst zwei vereinfachte Steuererklärungen mit Elster gemacht. Allerdings ist mein Laptop aus dieser Zeit hinüber. Also habe ich das alte Konto gelöscht und ein neues Zertifikat heruntergeladen und habe somit ein neues Konto.
    Ich bekomme grade meine Steuererklärung selbst nicht hin und bin jetzt einem Lohnsteuerhilfeverein beigetreten. Mein Problem ist, dass der Verein eine Anfrage um meine Daten abfragen zu können an mein altes Konto gestellt hat, ich bekam jedenfalls E-Mails von Elster, konnte jedoch nicht wegen des kaputten Laptops auf das Konto zugreifen.
    Jetzt bei dem neuen Konto bekomme ich keine E-Mails obwohl der Verein behauptet die Anfrage gestellt zu haben. Wie schaffe ich es jetzt dem Verein die nötigen Vollmachten zu geben, damit er meine Steuererklärungen machen kann.
    Wäre nett wenn mit jemand helfen könnte.

    Liebe Grüße
    Martin

    #2
    AW: Lohnsteuerhilfezugang

    Zitat von Martin2 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe vor einigen Jahren selbst zwei vereinfachte Steuererklärungen mit Elster gemacht. Allerdings ist mein Laptop aus dieser Zeit hinüber. Also habe ich das alte Konto gelöscht und ein neues Zertifikat heruntergeladen und habe somit ein neues Konto.
    Ich bekomme grade meine Steuererklärung selbst nicht hin und bin jetzt einem Lohnsteuerhilfeverein beigetreten. Mein Problem ist, dass der Verein eine Anfrage um meine Daten abfragen zu können an mein altes Konto gestellt hat, ich bekam jedenfalls E-Mails von Elster, konnte jedoch nicht wegen des kaputten Laptops auf das Konto zugreifen.
    Jetzt bei dem neuen Konto bekomme ich keine E-Mails obwohl der Verein behauptet die Anfrage gestellt zu haben. Wie schaffe ich es jetzt dem Verein die nötigen Vollmachten zu geben, damit er meine Steuererklärungen machen kann.
    Wäre nett wenn mit jemand helfen könnte.

    Liebe Grüße
    Martin
    Hallo,
    es scheint ein Tohuwabohu zwischen Dir und Deinem Hilfeverein zu bestehen.
    Kläre in aller Ruhe, was Dein Verein für Dich machen will und Du dafür machen musst.
    Zwischenzeitlich halte still, und haue Deinem Verein nicht Deine Füsse zwischen die Beine.

    Ja, Du musst Deinem Verein Vollmachten erteilen!
    Sonst kannst Du es auch selbst machen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerhilfezugang

      Äh, danke für die Antwort. Dein Beitrag beschreibt die Situation sehr gut, hilft mir aber nicht weiter. Meine Frage bezog sich aber eher darauf wie ich es technisch schaffe dem Verein diese Vollmachten zu geben. Weiss jemand wie normalerweise in einem solchen Fall vorgegangen wird? Wen der Verein eine Anfrage gestellt hat müsste ich diese doch irgendwo in Elster sehen können, oder? Entweder macht er oder ich etwas falsch.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohnsteuerhilfezugang

        Wenn der Verein oder sonst jemand die Belege eines Dritten abrufen will, beantragt er mit dessen Steuer-ID und Geburtsdatum, die Belege abrufen zu dürfen.

        Ist der Dritte nicht im EOP registriert, ist die Sache einfach. Der Dritte bekommt einen Brief mit einem Freischaltcode. Diesen Freischaltcode muss er demjenigen, der den Belegabruf beantragt hat, mitteilen.

        Ist der Dritte im EOP registriert, ist es etwas komplexer, siehe https://www.elster.de/belegabruf/lohi.php.

        Sofern Ihr Mitglied ein eigenes Konto im ElsterOnline-Portal besitzt, kann dieser Vorgang vollelektronisch erfolgen. Ihr Mitglied wird in diesem Fall über Ihren Antrag in seinem ElsterOnline-Konto informiert und um Zustimmung gebeten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Ihr Mitglied mit seiner Identifikationsnummer registriert hat. Sofern Ihr Mitglied die Registrierungsart ELSTER-Basis (Softwarezertifikat) gewählt hat, benötigt es noch einen Abrufcode. Das Mitglied kann diesen Abrufcode direkt in seinem ElsterOnline-Konto beantragen. Die Übersendung des Abrufcodes per Post erfolgt binnen weniger Tage - kann im Einzelfall aber auch bis zu zwei Wochen dauern. Bitte weisen Sie Ihr Mitglied darauf hin, in der Zwischenzeit keinen weiteren Abrufcode zu beantragen, da hierdurch der Abrufcode ungültig wird, der sich bereits auf dem Postweg befindet. Bei den übrigen Registrierungsarten ist kein Abrufcode erforderlich.

        Wenn Ihr Mitglied keinen eigenen Zugang zum ElsterOnline-Portal besitzt (oder die weiteren o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt), erhält es einen Brief per Post, in dem es über Ihren Antrag informiert wird. Dieser Brief enthält auch den sogenannten Freischaltcode mit dem Hinweis, dass dieser an Sie als Antragsteller weiterzugeben ist. Mit diesem Freischaltcode können Sie sich dann für den Abruf der Daten Ihres Mitgliedes freischalten. Wenn die Freischaltung nicht innerhalb von 90 Tagen erfolgt, muss von Ihnen ein neuer Berechtigungsantrag für das Mitglied gestellt werden. Dem Mitglied wir daraufhin ein neuer Freischaltcode zugesendet.
        Der Fall, dass derjenige, dessen Belege abgerufen werden sollen, den Antrag nicht genehmigen kann, weil er die Zugriffsmöglichkeit zum EOP verloren hat, ist ein klassischer Catch22.

        Praktisch ist es wohl am Einfachsten, den EOP-Zugang zu löschen und danach (nach angemessener Wartezeit von 24-48h) den Belegabruf durch den Lohi-Verein neu beantragen zu lassen.

        Kommentar


          #5
          AW: Lohnsteuerhilfezugang

          Super. Danke für die Antwort, den Link und die einfache Lösung.

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