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Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvortrag

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  • stiller
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Zitat von MED Beitrag anzeigen
    Ok..dann entschuldige ich mich..sowohl, dass ich mich hier rein gedrängelt hab, als auch auch den Vorwurf an stiller.
    Wusste nicht, dass es besser gewesen wäre einen neuen Thread zu öffnen.
    und welches Unterforum?
    Wir befinden uns immer noch in Allgemein und Projekt.
    [url]www.elster.de/anwenderforum//url]
    Zuletzt geändert von stiller; 21.07.2016, 15:37.

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  • MED
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Ok..dann entschuldige ich mich..sowohl, dass ich mich hier rein gedrängelt hab, als auch auch den Vorwurf an stiller.
    Wusste nicht, dass es besser gewesen wäre einen neuen Thread zu öffnen.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Zitat von MED Beitrag anzeigen
    @stiller: merken Sie nicht, dass Ihre sarkastische Belehrungen sehr destruktiv und meines Erachtens unnötig sind.
    D.h. du drängelst Dich gern an der Kasse vor oder mischst Dich in private Gespräche ein, möchtest dabei aber nicht erwischt werden?

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Was soll das ? stiller hat doch völlig Recht:

    goto hat einen Thread aufgemacht und etwas gefragt und dann platzt Du da rein mit einem größtenteils anderen Thema und kaperst quasi den Thread. Da macht man einen neuen Thread auf und gut ist.

    Und wenn der Steuerberater wirklich gesagt haben sollte, dass Du mit "ELSTER" arbeiten solltest (so hat stiller das verstanden, ggf. missverstanden), dann WÜRDE ich mir schon Gedanken über die Kompetenz des Steuerberaters machen, denn ein Programm oder Anwendung "ELSTER" gibt es nicht und hat es nie gegeben. Elster ist eine Schnittstelle, die in diverse Programme integriert wurde. Da sich aber jedes Programm da etwas anders heranwagt, kann dazu nur allgemein geantwortet werden, solange wir nicht das richtige Programm wissen UND wir dann Deinen Threadteil in das richtige Unterforum schieben können ...

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  • MED
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    @stiller: merken Sie nicht, dass Ihre sarkastische Belehrungen sehr destruktiv und meines Erachtens unnötig sind.
    @Alle anderen: Danke für die Lösung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Mit ElsterFormular kommt man über manuelle Updates bis in das Jahr 2009 zurück, im EOP ist das nicht möglich.

    https://www.elster.de/elfo_upd4.php

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  • stiller
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Studium

    Zitat von MED Beitrag anzeigen
    Ich möchte rückwirkend die Kosten rund um mein Studium (ab 2009) als Verlustvortrag geltend machen.
    Soweit hab ich das mit meinem Steuerberater durchgesprochen.

    Über Elster eröffne ich eine neue "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)".
    Bei der Auswahl des Jahres kann ich aber maximal bis 2011 zurück. Ich würde dies aber gerne auch jeweils für 2009 u. 2010 machen.

    Muss ich tatsächlich ein anderes Formular anlegen, wenn ja welches oder gibt es eine andere Möglichkeit das Jahr zu ändern?

    Vielen Dank
    Drängelst Du Dich gern an der Kasse vor oder mischst Dich in private Gespräche ein?
    Wenn Dein Steuerberater von ELSTER spricht, habe ich die Hoffnung, er weiss wovon er redet.
    Ja, Du musst für jedes Jahr ein neues Formular öffnen - egal mit welcher Software. Sollten Jahre nicht mehr vorhanden sein, bleibt nur das Papierformular.

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  • sophie m.
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Hallo

    das könnte helfen:

    http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...ISTPAGE=343586

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  • MED
    antwortet
    Verlustvortrag Studium

    Ich möchte rückwirkend die Kosten rund um mein Studium (ab 2009) als Verlustvortrag geltend machen.
    Soweit hab ich das mit meinem Steuerberater durchgesprochen.

    Über Elster eröffne ich eine neue "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)".
    Bei der Auswahl des Jahres kann ich aber maximal bis 2011 zurück. Ich würde dies aber gerne auch jeweils für 2009 u. 2010 machen.

    Muss ich tatsächlich ein anderes Formular anlegen, wenn ja welches oder gibt es eine andere Möglichkeit das Jahr zu ändern?

    Vielen Dank

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  • goto
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    Alles klar. Trotzdem danke für deine Antwort.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvor

    ... und das gehört hier ins Forum auch rein.
    Nein, das gehört nicht hier rein! Das Forum befasst sich mit Fragen rund um die elektronische Steuererklärung -ELSTER- und nicht mit Steuerberatung, die hier auch nicht erlaubt ist.

    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html

    Nur folgende Hinweise seien gestattet:

    Wenn du von Okt. 2010 - Aug. 2014 Studienkosten als Werbungskosten geltend machen willst, musst du für jedes Jahr einen Antrag stellen, eine Zusammenfassung mehrerer Jahre ist nicht möglich.

    Wenn du vor diesem Studium weder eine Berufsausbildung noch ein Erststudium abgeschlossen hast, wird das Finanzamt deine Anträge entsprechend dem aktuell gültigen Einkommensteuergesetz ablehnen müssen.

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  • Studienkosten nachträglich geltend machen (Auflistung) - verbleibender Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich mache dieses Jahr zum ersten mal überhaupt eine Steuererklärung und benutze dafür Elster Online. Über Internetrecherche habe ich erfahren, dass es möglich ist die Studienkosten auch nach dem Studium (von Okt. 2010 - Aug. 2014) nachträglich geltend zu machen. Dies geschieht über eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Die Studienkosten sollen dann in der Anlage N als Werbungskosten aufgeführt werden.

    Nun meine Fragen:

    Wie detalliert muss ich die Studienkosten angeben?
    Wenn ich beispielsweise die Miete für mein Studentenzimmer berechne, reicht da eine Angabe (Gesamt) oder muss ich diese für jedes Jahr extra angeben?

    Was kann ich alles absetzen und gibt es Pauschalen?
    Im Internet hab ich folgende Punkte gefunden:
    - Miete Studentenzimmer
    - Studiengebüren
    - Fahrkosten Heimfahrt am Wochenende
    - Fahrkosten Studentenzimmer - Uni
    - Laptop, Drucker
    - Fachbücher
    - Büromaterial / Kopien

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und das gehört hier ins Forum auch rein. Schonmal danke im voraus für eure Hilfe!

    Grüße, goto

    Meine Quellen:
    http://www.e-fellows.net/Studium/Stu...-Studienkosten
    https://www.buhl.de/steuernsparen/st...sten-absetzen/
    http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-...5212176-2.html
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