Guten Tag zusammen,
folgende Situation: Im Jahr 2014 hatte ich (da Student) diverse Nebenjobs, teilweise auch gleichzeitig, sodass ich öfter auf der Lohnsteuerklasse 6 gearbeitet habe. In der Lohnsteuererklärung habe ich auch entsprechend alles angegeben. Erwartet habe ich eine komplette Rückzahlung der von mir gezahlten Steuern, da ich unter dem Freibetrag (rund 8000€) geblieben bin. Tatsächlich bekommen habe ich allerdings weniger. Beim genaueren Hinsehen ist mir dann auch aufgefallen warum, anscheinend hat die Sachbearbeiterin eine meiner Lohnsteuerbescheide übersehen, da sowohl das angerechnete Einkommen als auch die zurückgezahlte Summe um ziemlich exakt der Beträge einer Lohnsteuerbescheide zu gering war, außerdem war das im Jahre 2013 auch schonmal der Fall! Also habe ich (exakt wie in 2013) während der 1-monatigen Einspruchsfrist ein entsprechendes Schreiben abgesandt. Problem: Ich habe den Vordruck vom letzten Jahr verwendet und anscheinend vergessen die Jahreszahl zu ändern, also im Prinzip einen erneuten Einspruch zu der Steuererklärung 2013 abgeschickt. Dämlicher Flüchtigkeitsfehler, der mir allerdings leider erst aufgefallen ist als ich ewig keine Antwort vom Finanzamt bekommen habe und mich telefonisch bei meiner Sachbearbeiterin noch einmal erkundigt habe.
Die Sachbearbeiterin hat mir jetzt gesagt, dass ich schlichtweg Pech gehabt habe, da mittlerweile die 1 monatige Einspruchsfrist weit überschritten sei.
Lange rede kurzer Sinn: Gibt es jetzt noch Möglichkeiten für mich an die besagte zu viel gezahlten Steuern wieder ranzukommen? Also verspäteter begründeter Einspruch? Es ist ja immerhin ein (wiederholter!) -in meinen Augen- grober und offensichtlicher Fehler von 3 Lohnsteuerbescheiden nur 2 zu berücksichtigen! Die zuständige Sachbearbeiterin hat hier komplett dicht gemacht...nach dem Motto Pech gehabt, kann man jetzt nix mehr machen.
Gruß
Bobb
folgende Situation: Im Jahr 2014 hatte ich (da Student) diverse Nebenjobs, teilweise auch gleichzeitig, sodass ich öfter auf der Lohnsteuerklasse 6 gearbeitet habe. In der Lohnsteuererklärung habe ich auch entsprechend alles angegeben. Erwartet habe ich eine komplette Rückzahlung der von mir gezahlten Steuern, da ich unter dem Freibetrag (rund 8000€) geblieben bin. Tatsächlich bekommen habe ich allerdings weniger. Beim genaueren Hinsehen ist mir dann auch aufgefallen warum, anscheinend hat die Sachbearbeiterin eine meiner Lohnsteuerbescheide übersehen, da sowohl das angerechnete Einkommen als auch die zurückgezahlte Summe um ziemlich exakt der Beträge einer Lohnsteuerbescheide zu gering war, außerdem war das im Jahre 2013 auch schonmal der Fall! Also habe ich (exakt wie in 2013) während der 1-monatigen Einspruchsfrist ein entsprechendes Schreiben abgesandt. Problem: Ich habe den Vordruck vom letzten Jahr verwendet und anscheinend vergessen die Jahreszahl zu ändern, also im Prinzip einen erneuten Einspruch zu der Steuererklärung 2013 abgeschickt. Dämlicher Flüchtigkeitsfehler, der mir allerdings leider erst aufgefallen ist als ich ewig keine Antwort vom Finanzamt bekommen habe und mich telefonisch bei meiner Sachbearbeiterin noch einmal erkundigt habe.
Die Sachbearbeiterin hat mir jetzt gesagt, dass ich schlichtweg Pech gehabt habe, da mittlerweile die 1 monatige Einspruchsfrist weit überschritten sei.
Lange rede kurzer Sinn: Gibt es jetzt noch Möglichkeiten für mich an die besagte zu viel gezahlten Steuern wieder ranzukommen? Also verspäteter begründeter Einspruch? Es ist ja immerhin ein (wiederholter!) -in meinen Augen- grober und offensichtlicher Fehler von 3 Lohnsteuerbescheiden nur 2 zu berücksichtigen! Die zuständige Sachbearbeiterin hat hier komplett dicht gemacht...nach dem Motto Pech gehabt, kann man jetzt nix mehr machen.
Gruß
Bobb
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