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Zu erwartende Steuererstattung nach Heirat und Elternzeit

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    Zu erwartende Steuererstattung nach Heirat und Elternzeit

    Hallo!
    Nachdem meinem Verlobten und mir irgendwie keiner so recht Auskunft geben kann und man sich teilweise echt ahnungslos fühlt, frag ich hier mal nach:
    Wir möchten gerne heiraten und da ich in diesem Jahr nur noch 5 Monate Elterngeld (allerdings ein recht hohes) bekommen habe, 4 Monate gar nichts quasi und ab Oktober zu 50% wieder arbeite, raten einem alle, noch dies Jahr zu heiraten, um sich für 2016 gemeinsam veranlagen zu können. Nur da wir das eigentlich ungern tun wollen nur wegen des Geldes (also damit die Eheschließung und die Feier aufzuteilen), würden wir schon gerne wissen was da dann als Steuererstattung nächstes Jahr ungefär zu erwarten wäre damit sich das auch lohnt!
    Ich kann in diese ganzen Online Berechnungen bei mir die Summe meines voraussichtlichen Brutto Gehalts für Oktober bis Dezember eingeben (macht ca 5.500€, bin Beamtin), was ist dann mit dem erhaltenen Elterngeld? Gebe ich das da als Nettosumme mit ein da ich darauf ja noch keine Steuern bezahlt habe? Dann käme ich auf 12.000€ Einkommen für 2016 und bei 53.000€ bei meinem Verlobten käme als Erstattung dann ein Betrag von ca 6.600€ raus bei Annahme der Steuerklassen III/V. Wesentlich wäre jetzt, um wieviel sich diese Erstattung nun noch reduzieren würde durch die Nachversteuerung des Elterngeldes???

    Ich hoffe, irgendwer hat kann mir hierzu etwas sinnvolles sagen, danke schonmal im Voraus!

    #2
    AW: Zu erwartende Steuererstattung nach Heirat und Elternzeit

    Hallo,

    zum ausprobieren, ohne sich für ein Zertifikat zu registrieren,
    für Windows das Kostenlose ElsterFormular installieren,
    https://www.elster.de/elfo_down.php
    oder auch für andere Betriebssysteme eine Kommerzielle Software.
    Einen Steuerfall anlegen und rechnen lassen, dann erfährt man das Resultat.
    Ein Steuernprogramm ist besser, als die mit wenigen Eingaben operierenden online Rechner.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Zu erwartende Steuererstattung nach Heirat und Elternzeit

      Das kann Niemand euch sagen. Nehmt Euch ein Steuererklärungsprogramm für 2015 (kann auch Elsterformular sein) und rechnet es durch. Einmal eine Zusammenveranlagung und zweimal Eure Einzelveranlagungen. Zwischen 2015 und 2016 hat es wenig Änderungen gegeben (der Grundfreibetrag und der Tarif haben sich leicht geändert), aber das Ergebnis dürfte aussagekräftig genug sein.

      Fakt ist, dass bei zwei Arbeitnehmern der Unterschied zwischen Heirat und Nichtheirat umso größer ist, je mehr die Einkünfte differieren. Umgekehrt bringt bei gleichen Einkünften die Heirat gar nichts. Bei eurem Elterngeld wird es wieder schwierig.

      Wenn Du die Lohnsteuern brauchst, siehe www.abgabenrechner.de
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Zu erwartende Steuererstattung nach Heirat und Elternzeit

        Vernünftig simulieren kannst du eine Steuererklärung im Moment auf Basis der Programmversionen für das Jahr 2015. Mit ElsterFormular ist das nicht schwierig.

        Mit Lohnsteuerrechnern lassen sich die steuerlichen Auswirkungen des Elterngeldbezugs normalerweise nicht darstellen

        Dein Elterngeld trägst du dort im Hauptvordruck auf Seite 4 in der unteren Zeile 91 (Ehefrau) ein. Die Erhöhung des Grundfreibetrags kannst du über eine Erhöhung der Werbungskosten berücksichtigen.

        Die Lohnsteuerklassen spielen für die absolute Höhe der Einkommensteuer keine Rolle, sie beeinflussen nur die Höhe des Lohnsteuerabzugs.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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