AW: Fahrtkosten zur Arbeit
Danke erstmal trotz das ich hier total falsch bin .
es war eine allgemeine Frage wie bei diesem Thema gehandelt wird .
und FIGUL ist bestimmt Sachbearbeiter und total gefrustet anders kann ich mir diesen Verhalten nicht erklären
schönen Tag noch an die anderen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Fahrtkosten zur Arbeit
Einklappen
X
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
Woher sollen wir wissen, ob in deinem konkreten Fall ein Strafverfahren eingeleitet wird ??
Ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, wird wohl kaum hier in diesem Forum entschieden. ...
Ich kann dazu nur sagen :
Bei falschen Angaben bei der Entfernungspauschale wurden in der Vergangenheit durchaus schon Verfahren eingeleitet.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
Zitat von blu3st4r Beitrag anzeigenund was geht mit dir ? wetter aufs gemüt geschlagen ?
noch nie einen fehler gemacht ?
habe ja gefragt ob ich komplett falsch bin oder nur im falschen unterforum .
das wäre ne antwort gewesen und nicht der unsinn von dir !
Erhoffst du hier einen Persilschein für deine Blödheit und hier sollen die Tränchen getrocknet werden?
Wahrscheinlich hast du nicht damit gerrechnet, dass das FA eine Bescheinigung deines AG anfordert und du dich einfach so durchmogeln wolltest.
Anders ist die Diskrepanz von 60 Tagen nicht zu erklären.
Aber nicht mein Problem
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
Zitat von blu3st4r Beitrag anzeigenGuten Tag ,
Ich soll für 2015 von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einreichen wo drauf steht wieviel Tage ich gearbeitet habe .
Habe meine Steuererklärung online gemacht bei Forium und dort 6 Tage Woche angegeben .
Weil ich der Meinung war das ich eine 6 Tage Woche arbeite ...
und nicht auf die Anzahl der Tage geguckt ( das gleiche 2014 )
270 Tage wurde dort eingetragen ( habe aber nur 210 gearbeitet ) und das ganze auch so abgeschickt .
Was erwartet mich jetzt durch diesen Fehler ?
Nur eine Nachzahlung oder gar ein Steuerverfahren wegen Falsch angabe ?
MfG
Info:
Das Finanzamt kann Sie auffordern, dass Sie die Anzahl Ihrer Arbeitstage nachweisen müssen.
Im schlimmsten Fall – wenn Sie zum Beispiel in Ihrer Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angeben – droht Ihnen ein Strafverfahren.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
und was geht mit dir ? wetter aufs gemüt geschlagen ?
noch nie einen fehler gemacht ?
habe ja gefragt ob ich komplett falsch bin oder nur im falschen unterforum .
das wäre ne antwort gewesen und nicht der unsinn von dir !
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
Hallo,
Zitat:
Ich soll für 2015 von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einreichen wo drauf steht wieviel Tage ich gearbeitet habe .
Habe meine Steuererklärung online gemacht bei Forium und dort 6 Tage Woche angegeben .
Weil ich der Meinung war das ich eine 6 Tage Woche arbeite ...
und nicht auf die Anzahl der Tage geguckt ( das gleiche 2014 )
270 Tage wurde dort eingetragen ( habe aber nur 210 gearbeitet ) und das ganze auch so abgeschickt .
Was erwartet mich jetzt durch diesen Fehler ?
Nur eine Nachzahlung oder gar ein Steuerverfahren wegen Falsch angabe ?
Wie schon gesagt - was hat das mit Elster zu tun.
eines war dir doch klar.Es müssen wahrheitsgemäße Angabe gemacht werden.
Warum du 270 Tage anstatt 210 angibst????.
Was mit dir passiert? Frag mal dein FA
oder meinst du hier ist ein Gericht?
Gruß FIGUL
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
bin ich hier allgemein falsch mit meinem thema oder nur im falschen Forum ?
ich arbeite auch Samstags und Sonntags aber dafür hab ich anders mal frei .
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Fahrtkosten zur Arbeit
Tja, wenn Du Samstag und Sonntag nicht arbeitest ... man kann sich ja mal irren
Hat jedenfalls mit Elster nix zu tun.
Einen Kommentar schreiben:
-
Fahrtkosten zur Arbeit
Guten Tag ,
Ich soll für 2015 von meinem Arbeitgeber eine Bescheinigung einreichen wo drauf steht wieviel Tage ich gearbeitet habe .
Habe meine Steuererklärung online gemacht bei Forium und dort 6 Tage Woche angegeben .
Weil ich der Meinung war das ich eine 6 Tage Woche arbeite ...
und nicht auf die Anzahl der Tage geguckt ( das gleiche 2014 )
270 Tage wurde dort eingetragen ( habe aber nur 210 gearbeitet ) und das ganze auch so abgeschickt .
Was erwartet mich jetzt durch diesen Fehler ?
Nur eine Nachzahlung oder gar ein Steuerverfahren wegen Falsch angabe ?
MfGZuletzt geändert von blu3st4r; 22.07.2016, 16:40.Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: