Hallo,
vor einiger Zeit habe ich für die Jahre 2009-2011 Steuererklärungen mit Verlustvortrag abgegeben. Ich hatte keine Einkünfte in diesen Jahren.
Mein Erststudium war ohne vorherige Ausbildung und direkt nach dem Abitur.
Heute bekam ich die drei Festsetzungen und es wurden nur "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" mit jeweils 4.000 EUR ausgewiesen.
Muss ich jetzt einen Einspruch einlegen und auf Anrechnung der Studienkosten als Werbungskosten bestehen? Oder kann ich das Urteil abwarten und den Steuerbescheid ggf. im Nachgang anfechten?
Bitte um Rat.
Verwirrte Grüße
Andi
vor einiger Zeit habe ich für die Jahre 2009-2011 Steuererklärungen mit Verlustvortrag abgegeben. Ich hatte keine Einkünfte in diesen Jahren.
Mein Erststudium war ohne vorherige Ausbildung und direkt nach dem Abitur.
Heute bekam ich die drei Festsetzungen und es wurden nur "unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" mit jeweils 4.000 EUR ausgewiesen.
Muss ich jetzt einen Einspruch einlegen und auf Anrechnung der Studienkosten als Werbungskosten bestehen? Oder kann ich das Urteil abwarten und den Steuerbescheid ggf. im Nachgang anfechten?
Bitte um Rat.
Verwirrte Grüße
Andi
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