Hallo ihr Lieben,
ich habe dieses Jahr nach meinem Studium die erste Steuererklärung abgegeben und gleichzeitig auch meine Steuererklärungen für 2009-2014 bzgl meines Studiums eingereicht. Mehrere Portale und Berichte behaupten, dass die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten anzurechen sind, siehe z.B.:
http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienk...e15569451.html
Oft ist dort von einem "kurzen Zeitfenster" die Rede. Ich habe bisher keine Änderung der Gesetzeslage finden können. D.h. nach meinem Wissenstand müssten die Kosten während meines Erst- und Zweitstudiums (Bachelor + Master) als Werbungskosten angerechnet werden. Das sieht das Finanzamt jedoch anders. Der Bescheid vom Finanzamt besagt: "Die beantraften Kosten eines Erststudiums stellen Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz dar und wurden daher als Sonderausgaben berücksichtigt."
Meine Steuererklärung habe ich über https://studentensteuererklaerung.de/ gemacht.
Nach meiner Internetrecherche zu diesem Thema bleiben folgende Fragen:
Wie lautet die aktuelle Rechtslage zu "Erststudiumskosten als Werbungskosten absetzbar"? Bzw. wo ist dies ersichtlich?
Kann mir jemand bestätigen, dass unabhängig der obigen Rechtssprechung die Kosten eines ZWEITstudiums jedoch sehr wohl als Werbungskosten anzurechnen sind?
Falls ja, gilt der Master als Zweitstudium nach dem Bachelor?
Falls ich im Recht bin? Wie würdet Ihr vorgehen?
ich habe dieses Jahr nach meinem Studium die erste Steuererklärung abgegeben und gleichzeitig auch meine Steuererklärungen für 2009-2014 bzgl meines Studiums eingereicht. Mehrere Portale und Berichte behaupten, dass die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten anzurechen sind, siehe z.B.:
http://kanzleikudrass.de/studenten_spezial/aktuelles/
http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienk...e15569451.html
Oft ist dort von einem "kurzen Zeitfenster" die Rede. Ich habe bisher keine Änderung der Gesetzeslage finden können. D.h. nach meinem Wissenstand müssten die Kosten während meines Erst- und Zweitstudiums (Bachelor + Master) als Werbungskosten angerechnet werden. Das sieht das Finanzamt jedoch anders. Der Bescheid vom Finanzamt besagt: "Die beantraften Kosten eines Erststudiums stellen Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz dar und wurden daher als Sonderausgaben berücksichtigt."
Meine Steuererklärung habe ich über https://studentensteuererklaerung.de/ gemacht.
Nach meiner Internetrecherche zu diesem Thema bleiben folgende Fragen:
Wie lautet die aktuelle Rechtslage zu "Erststudiumskosten als Werbungskosten absetzbar"? Bzw. wo ist dies ersichtlich?
Kann mir jemand bestätigen, dass unabhängig der obigen Rechtssprechung die Kosten eines ZWEITstudiums jedoch sehr wohl als Werbungskosten anzurechnen sind?
Falls ja, gilt der Master als Zweitstudium nach dem Bachelor?
Falls ich im Recht bin? Wie würdet Ihr vorgehen?
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