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Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

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    Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

    Hallo,

    bei der Steuerklärung hat man die Fahrtkosten von 65km pro einfache Fahrt mit 160 Tagen angegeben. Man zahlt ca. 12.000 Euro Lohnsteuer im Jahr. Laut Pendelrechner zeigt es einen überall über 3000 Euro an bei Werbungskosten. Laut Elster würde man aber nur ca. 550 Euro raus bekommen durch Fahrtkosten. Das kommt mir so gering vor. Ich kenne Leute die fahren 10km und kommen auf die Summe. Hat das was damit zu tun wenn man Beamter ist und keine Steuern auf gewissen Sozialabgaben zahlt?

    #2
    AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

    Zitat von Tracid81 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    bei der Steuerklärung hat man die Fahrtkosten von 65km pro einfache Fahrt mit 160 Tagen angegeben. Man zahlt ca. 12.000 Euro Lohnsteuer im Jahr. Laut Pendelrechner zeigt es einen überall über 3000 Euro an bei Werbungskosten. Laut Elster würde man aber nur ca. 550 Euro raus bekommen durch Fahrtkosten. Das kommt mir so gering vor. Ich kenne Leute die fahren 10km und kommen auf die Summe. Hat das was damit zu tun wenn man Beamter ist und keine Steuern auf gewissen Sozialabgaben zahlt?
    Nein, hat es nicht. Ich bin 14 Jahre mehr als 70 km einfach gefahren.
    Es muss aber glaubhaft sein. (mein Wohnort war soweit weg)
    Bei Beamten wird garantiert genauer nachgesehen!

    Was hat die Frage mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
    Ich verschiebe, wenn es noch nicht erfolgte!

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)(13 Betrachter)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

      Oh sorry, ja bitte das Thema verschieben falls ich falsch bin, habe kein Unterthema gefunden. Zählt bei Lehrern nur die einfache Fahrt? MAn liest im Internet das Hin-und Rückfahrt zählt, finde aber kein § dazu bzw wie man es bei Elster einträgt, falls es stimmt das hin und rückfahrt zählt.

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

        Zitat von Tracid81 Beitrag anzeigen
        Oh sorry, ja bitte das Thema verschieben falls ich falsch bin, habe kein Unterthema gefunden. Zählt bei Lehrern nur die einfache Fahrt? MAn liest im Internet das Hin-und Rückfahrt zählt, finde aber kein § dazu bzw wie man es bei Elster einträgt, falls es stimmt das hin und rückfahrt zählt.
        Man liest, was man lesen will!

        1. Frage: Welche Software!
        Sollte ein Lehrer beantworten können, oder ich bin zu früh zur Schule gegangen.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

          Zählt bei Lehrern nur die einfache Fahrt? MAn liest im Internet das Hin-und Rückfahrt zählt, ...
          Wieso soll bei Lehrern etwas anderes gelten, als bei anderen Arbeitnehmern? Die Schule /Unterrichtsstätte ist die 1. Tätigkeitsstätte!

          Oder bist du Hauslehrer und unterrichtest mehrere Kinder bei sich zu Hause?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

            Zitat von Tracid81 Beitrag anzeigen
            Laut Elster würde man aber nur ca. 550 Euro raus
            Das sind immerhin über 25 % der Fahrtkosten (auch wenn das nicht unbedingt soo viel ist ...).

            Wurden denn jetzt die Fahrtkosten in Deiner Software (willst ja nicht verraten welche) in voller Höhe berücksichtigt oder nicht?

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              #7
              AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

              Bei der Entfernungspauschale zählt immer nur die einfache Strecke.

              Ansonsten hat deine Frage jedoch nichts mit Elster zu tun.

              Du wärst wohl besser bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein aufgehoben.
              Mfg

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                #8
                AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

                Hallo,
                die 65 Km bei 160 Arbeitstagen ergeben 3120 € an Werbungskosten. Diese Summe bekommst du doch aber nicht 1:1 ausgezahlt, sie wirken nur Steuermindernd.

                MfG

                Kommentar


                  #9
                  AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

                  Zitat von Tracid81 Beitrag anzeigen
                  Hat das was damit zu tun wenn man Beamter ist und keine Steuern auf gewissen Sozialabgaben zahlt?
                  Wie bitte? Seit wann werden auf die Sozialabgaben noch Steuern erhoben?

                  Oder hast du dich mit dem "auf" verschrieben und meintest "und" und willst uns damit weismachen, dass Beamte keine Steuern bezahlen - auf dieses Niveau begibt sich nicht mal mehr die BLÖD-Zeitung.

                  Werbungskosten wirken sich immer nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes aus. Hast du ein hohes zu versteuerndes Einkommen und damit einen hohen Steuersatz, so wirken sich die Werbungskosten mehr aus.

                  Des Weiteren kann man auch nur soviel zurückbekommen, wie man zu viel bezahlt hat. Hat dein Arbeitgeber bspw. nur 100 € Lohnsteuern einbehalten, so kannst du auch nur maximal 100 € vom Finanzamt erstattet bekommen, völlig egal wie hoch deine Werbungskosten sind.
                  Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.07.2016, 08:22.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

                    Der TE schreibt von 12.000 € Lohnsteuer pro Jahr.

                    Bei einer Entfernungspauschale von 3.120 €, von der sich nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags noch 2.120 € steuermindernd auswirken, würde eine Steuererstattung von 550 € einem Steuersatz von knapp 26% entsprechen.

                    Das passt nicht wirklich, es muss deshalb noch andere Einflussgrößen geben, die aber nicht bekannt sind.

                    Das ist aber alles kein Elsterthema!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Wie bitte? Seit wann werden auf die Sozialabgaben noch Steuern erhoben?
                      Vielleicht hat er irgendwo im Internet was gelesen, was Richtung Mindestvorsorgepauschale, Beamte, mögliche Nachzahlung geht. Was ja nicht völlig an den Haaren herbei gezogen ist.

                      Wobei das ganze Ding etwas dubios ist. Lehrer, kann das und dass nicht unterscheiden, bisherige Beiträge hier und im Juraforum handeln sonst weitgehend von ALG2, Zeitarbeit und Kontopfändung.

                      Charlie24 ist auch schon aufgewacht. Dann ist das Thema eh gegessen.
                      Zuletzt geändert von neysee; 27.07.2016, 12:05.

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                        #12
                        AW: Fahrtkosten extrem, aber kaum Berücksichtigung

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                        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                        Charlie24 ist auch schon aufgewacht. Dann ist das Thema eh gegessen.
                        Mfg

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