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ZVK Arbeitnehmeranteil in Elster-Formular

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    ZVK Arbeitnehmeranteil in Elster-Formular

    Hallo,

    ich habe in der Steuererklärung 2015 zum ersten mal meinen Anteil zur Entgeltumwandlung in Zeile 52 angegeben.....
    Vorher ist mir nicht aufgefallen, dass dieser fehlte...

    Seit wann konnte dieser Betrag mit angegeben werden und können vergangene Jahre evtl. noch rückwirkend berücksichtigt werden?

    Danke und Viele Grüße

    Eschi

    #2
    AW: ZVK Arbeitnehmeranteil in Elster-Formular

    Eine Entgeltumwandlung kommt nicht in Zeile 52. Falls du tatsächlich eine umlagenfinanzierte Pflichtversorgung in der ZVK meinst, ist die absetzbar, wenn die Beiträge schon vor 2005 gezahlt wurden. Seitdem sind die Beiträge auch als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Allerdings wirken sie sich nur für den unwahrscheinlichen Fall aus, dass die Hochstgrenze noch nicht überschritten ist. Wenn für frühere Jahre schon bestandskräftige Bescheide vorliegen, ist das Thema durch.

    Kommentar


      #3
      AW: ZVK Arbeitnehmeranteil in Elster-Formular

      In diesem Unterforum bist du sicher falsch!

      Der Beitrag kann schon immer angegeben werden, soweit der 1. Beitrag vor 2005 geleistet wurde, steuerlich wirkt er sich zumeist nicht aus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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