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Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

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    Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

    Hallo Zusammen,

    ich habe mein duales Studium im Oktober 2013 angefangen und werde es Ende September 2016 beenden. Das Problem ist, ich habe noch nie eine Steuererklärung bzw. Lohnsteuerabgleich gemacht. Ich habe mich am Anfang des Studiums bei ein paar Studenten erkundigt und es hieß es lohne sich nicht.

    Vor einigen Tagen habe ich erfahren, dass ich es doch hätte machen sollen.
    Ich habe im ersten Jahr 1.100 €, im zweiten 1.200€ und im dritten 1.300€ Brutto verdient. Büromaterialien, Studienverarbeitungskosten und Fahrkartenkosten hat mein Betrieb übernommen (das hat der Betrieb natürlich schon abgesteuert). Da könnte ich höchstens sowas wie Kleidung und ein paar Bücher absetzen. Ich habe ganz normal AV, Rente und Krankenversicherung gezahlt.

    Habe ich noch eine Chance alles, was ich steuerlich noch bekommen könnte, von meinem Studium rückwirkend nachzuholen oder wenigstens Teile davon?

    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

    duealeStudentin

    #2
    AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

    Eine Steuererklärung 2013 darf bis 31.12.2017 eingereicht werden, 2014 entsprechend bis Ende 2018 usw.

    Ein Verlustvortrag ergibt sich jedoch nur, wenn die Ausgaben höher waren als die Einnahmen.

    Ansonsten bringt das nur was, wenn auch Steuern einbehalten wurden (?).

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      #3
      AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

      Liebe Duale-Studenten,

      bringt man euch nicht bei, wie man eine Foren-/Internetsuche benutzt?

      Das Thema wird hier so oft abgefragt dass es schon langweilig wird darauf zu antworten.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

        @Kloebi: Vielen Dank für die schnelle Antwort.

        @Beamtenschweiß: Ich habe die Suchoption des Forens genutzt und diese hat 0 Treffer ergeben.

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          #5
          AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

          Hallo duale Studentin,

          also ich habe mal in die Suchfunktion die zwei Worte duales Studium eingegeben, da bekomme ich 54 Treffer bzw. Themen angezeigt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo duale Studentin,

            also ich habe mal in die Suchfunktion die zwei Worte duales Studium eingegeben, da bekomme ich 54 Treffer bzw. Themen angezeigt.

            Tschüß
            Ich habe mehrere Begriffe eingegeben. Aber das ist jetzt auch nicht wichtig. Das Thema ist "rückwirkende Erstattung der Steuer bei dualem Student" und nicht "wer hat wie viele Treffer gehabt". Wenn es so viele stört, dass ich das Thema erstellt habe, werde ich dieses Thema nächste Woche löschen (sofern ich das rechtlich kann, hab noch nie probiert). Solange das Thema noch besteht bitte ich um konstruktive Beiträge.

            Vielen Dank für Verständnis,

            dualeStudentin

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              #7
              AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

              Hallo dualeStudentin,

              hier geht es gar nicht um Kritik, eine Forensuche beantwortet manchmal schon die offenen Fragen, weil es eben viele Beiträge und Themen schon dazu gibt.

              Wenn du deine Unterlagen vollständig hast gib doch einfach mal angefangen mit 2013 deine Daten z.Bsp. in das Elsterformular ein und lass die Steuerberechnung durchlaufen.
              Ab 2014 kannst du dann die Datenübernahmefunktion benutzen und sparst dir damit unnötiges Eintippen.

              Tschüß


              Kurze Frage zu deinem ersten Beitrag -> was willst du eigentlich an Kosten für Kleidung absetzen ?
              Das gehört mit Sicherheit zur privaten Lebensführung und hat bei den Werbungskosten nichts verloren.
              Zuletzt geändert von holzgoe; 03.08.2016, 11:34. Grund: Ergänzung

              Kommentar


                #8
                AW: Dualer Student und Steuer rückwirkend erstatten (ab 2013)

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                eine Forensuche beantwortet manchmal schon die offenen Fragen, weil es eben viele Beiträge und Themen schon dazu gibt
                Genau. Und das, obwohl es sich hier nicht um eine Frage handelt, die Elster betrifft.

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