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Steuerrecht vergangener Jahre

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    Steuerrecht vergangener Jahre

    Hallo liebes Forum,
    ich bin gerade dabei meine allererste! Steuererklärung zu machen, also bitte habt ein Nachsehen mit evtl doofen Fragen. Ich werde Sie bis zum 31.12.16 abgeben für die letzten 7 Jahre.

    Nun meine Frage:

    Viele Dinge ändern sich von Jahr zu Jahr, z.B. die Verpflegungsmehraufwandspauschale

    Nehme ich nun die aktuellen Pauschalen (2015) für alle Jahre oder muss ich die Höhe dieser Pauschele an jedes Jahr anpassen?

    Analog die verschiedenen Pauschbeträge?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    #2
    AW: Steuerrecht vergangener Jahre

    Hallo Fraser-Island,

    wie kommst du darauf, dass du für sieben Jahre deine Erklärung abgibst ?

    Wenn du nicht verpflichtet warst oder bist kannst du für vier Jahre rückwirkend noch abgeben also ab 2012 ->die muss bis 31.12.2016 eingereicht sein.
    Wenn sich Pauschbeträge ändern oder geändert haben, dann gilt das ab dem jeweiligen Jahr, sprich du kannst in 2012 kein Pauschbetrag geltend machen in einer Höhe die erst ab 2014 gilt.

    Anzumerken ist auch, dass das keine Fragen sind, die ein ELSTER-Problem betreffen.
    Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerrecht vergangener Jahre

      Zitat: "Die Richter des BFH haben in Ihrem Urteil vom 13.01.2015, Az.: IX R 22/14, entschieden, dass steuerliche Verluste auch noch sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden können, sofern für das betreffende Jahr kein Steuerbescheid ergangen ist."

      daher die 7 Jahre

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        #4
        AW: Steuerrecht vergangener Jahre

        Das betrifft aber speziell die Verlustfeststellung. Ansonsten sind für das Jahr x selbstverständlich die Verpflegungspauschalen des betreffenden Jahres x zu verwenden.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerrecht vergangener Jahre

          Dankeschön Frage geklärt

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