Hallo zusammen.
Mir ist bei meiner Einkommensteuererklärung glaub ich ein schwerwiegender Fehler unter laufen.
Ich habe in meiner Einkommensteuererklärung die Einzelveranlagung gewählt , obwohl ich verheiratet bin.
Nun habe ich gestern meinen Steuerbescheid erhalten. Erst jetzt ist mir das auf gefallen.
Ich soll nun Steuern nach bezahlen.Nun habe ich kurzerhand meine Einkommensteuererklärung nochmal gemacht, das ich wenn meine Frau dazu nehme(zusammmenveranlagung). eine Rückerstattung bekomme.
Ich habe nun ein paar Fragen.
1. Ich hab gelesen , das ich nun Einspruch innerhalb eines Monatsgegen den Steuerbescheid einlegen kann. Ist das korrekt??
2. Wenn ja, muss ich eine Antwort auf einen Einspruch vom Finanzamt abwarten,
oder kann ich gleich die korrigierte und neue Einkommensteuererklärung dem Finzamt übermitteln ??
Lg Achim
Mir ist bei meiner Einkommensteuererklärung glaub ich ein schwerwiegender Fehler unter laufen.
Ich habe in meiner Einkommensteuererklärung die Einzelveranlagung gewählt , obwohl ich verheiratet bin.
Nun habe ich gestern meinen Steuerbescheid erhalten. Erst jetzt ist mir das auf gefallen.
Ich soll nun Steuern nach bezahlen.Nun habe ich kurzerhand meine Einkommensteuererklärung nochmal gemacht, das ich wenn meine Frau dazu nehme(zusammmenveranlagung). eine Rückerstattung bekomme.
Ich habe nun ein paar Fragen.
1. Ich hab gelesen , das ich nun Einspruch innerhalb eines Monatsgegen den Steuerbescheid einlegen kann. Ist das korrekt??
2. Wenn ja, muss ich eine Antwort auf einen Einspruch vom Finanzamt abwarten,
oder kann ich gleich die korrigierte und neue Einkommensteuererklärung dem Finzamt übermitteln ??
Lg Achim
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