Hallo Leute,
ich habe eine Frage.
Es geht um die Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 60 v.H.) für die ich eine Haushaltshilfe beschäftige und dafür den Pauschalbetrag vom 924 € jährlich bezahle, wie auch selbstverständlich jedes Jahr von der Steuer absetze. Ich trage es als haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im Haushalt in der Zeile 76, Art der Aufwendungen: Schwerbehinderung, Betrag: 924€.
Ich füge eine Bescheinigung mit einem u/g Text:
"Bescheinigung
Hierdurch bescheinige ich, Herr xxxxxxxxxxx dass ich der Familie xxxxxxxxx den Haushalt in Ordnung halte. Meine Arbeit ist weder zeit- noch weisungsgebunden. Ich bin lediglich verpflichtet, die anfallenden Arbeiten irgendwie und irgendwann zu erledigen. Ich sehe meine Tätigkeit als gewerbliche, aber wegen des geringen Verdienstes von 924 € jährlich als nicht steuerpflichtige an. Sachwerte erhalte ich nicht."
und bis jetzt war alles immer in bester Ordnung, habe noch nie Nachfrage wegen den Quittungen oder anderen Unterlagen gehabt.
Im Bescheid für das Jahr 2009 unter Erläuterungen steht aber:
„Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen konnte ohne Nachweis der Zahlungen anhand von Kontoauszügen nicht berücksichtigt werden“
Deshalb kann ich das nicht nachvollziehen und versuche eben hier im Forum, vielleicht hat jemand auch so einen Vorfall oder könnte jemand mir dem Rat oder Hilfestellung weiterhelfen. Soll ich vielleicht Einspruch einlegen, wenn ja wie soll ich den Begründen usw.?
MfG
PittCook
ich habe eine Frage.
Es geht um die Schwerbehinderung (Grad der Behinderung 60 v.H.) für die ich eine Haushaltshilfe beschäftige und dafür den Pauschalbetrag vom 924 € jährlich bezahle, wie auch selbstverständlich jedes Jahr von der Steuer absetze. Ich trage es als haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im Haushalt in der Zeile 76, Art der Aufwendungen: Schwerbehinderung, Betrag: 924€.
Ich füge eine Bescheinigung mit einem u/g Text:
"Bescheinigung
Hierdurch bescheinige ich, Herr xxxxxxxxxxx dass ich der Familie xxxxxxxxx den Haushalt in Ordnung halte. Meine Arbeit ist weder zeit- noch weisungsgebunden. Ich bin lediglich verpflichtet, die anfallenden Arbeiten irgendwie und irgendwann zu erledigen. Ich sehe meine Tätigkeit als gewerbliche, aber wegen des geringen Verdienstes von 924 € jährlich als nicht steuerpflichtige an. Sachwerte erhalte ich nicht."
und bis jetzt war alles immer in bester Ordnung, habe noch nie Nachfrage wegen den Quittungen oder anderen Unterlagen gehabt.
Im Bescheid für das Jahr 2009 unter Erläuterungen steht aber:
„Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen konnte ohne Nachweis der Zahlungen anhand von Kontoauszügen nicht berücksichtigt werden“
Deshalb kann ich das nicht nachvollziehen und versuche eben hier im Forum, vielleicht hat jemand auch so einen Vorfall oder könnte jemand mir dem Rat oder Hilfestellung weiterhelfen. Soll ich vielleicht Einspruch einlegen, wenn ja wie soll ich den Begründen usw.?
MfG
PittCook
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