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    Abrufcode

    Hallo zusammen,
    ich habe am 23.7.2016 einen Abrufcode beantragt, diesen bis heute jedoch nicht erhalten. Bei Elster steht: Sie haben einen gültigen Abrufcode (beantragt am 23.7.2016).
    Soll ich jetzt einen neuen beantragen und den nie erhaltenen stornieren?

    #2
    AW: Abrufcode

    Hallo lonly,

    in dem Moment, wenn du einen neuen Abrufcode beantragst, wird der vorher beantragte storniert.
    So lange darf die Zusendung nicht dauern.

    Im EOP heißt es dazu -> Wenn Sie im ElsterOnline-Portal mit Software-Zertifikat (ELSTER-Basis) registriert sind, benötigen Sie für den Belegabruf und die Genehmigung von Anträgen einer anderen Person einen sogenannten Abrufcode. Dieser Code ist eine 10-stellige PIN und dient - neben der bereits zum Zertifikat existierenden PIN - als zusätzliches Sicherheitsmerkmal. Der Abrufcode wird Ihnen von der Steuerverwaltung im Rahmen der Anmeldung zur Teilnahme am Belegabrufverfahren oder bei separater Beantragung per Post zugesendet. Die Übersendung des Abrufcodes per Post erfolgt binnen weniger Tage. Sie kann im Einzelfall aber auch bis zu zwei Wochen dauern. Bitte beantragen Sie in der Zwischenzeit keinen weiteren Abrufcode, da hierdurch der Abrufcode ungültig wird, der sich bereits auf dem Weg zu Ihnen befindet. Besitzen Sie bei der Anmeldung zum Belegabruf bereits einen Abrufcode, behält dieser seine Gültigkeit (es wird kein neuer erstellt und zugeschickt).

    Je nach Aktivität werden Sie zur Eingabe des Abrufcodes aufgefordert. Die 5. Falscheingabe führt zu einer Sperrung des aktuell gültigen Abrufcodes. Sie müssen dann einen neuen Abrufcode beantragen. Sollte er Ihnen anderweitig abhandenkommen, können Sie selbstverständlich einen neuen Abrufcode beantragen.

    Verwendest du ein Softwarezertifikat ?
    Bei Verwendung eines Sticks oder Signaturkarte wird kein Abrufcode benötigt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abrufcode

      Der Postversand erfolgt an die dem Finanzamt bekannte Meldeadresse. Solltest du umgezogen sein, ohne dich umzumelden, wäre der Nichterhalt einfach erklärbar.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abrufcode

        @holzgoe
        Das ist es ja, ich habe ja schon mal einen AC beantragt, der war innerhalb einer Woche da??
        Ja, ich verwende ein Softwarezertifikat

        @Charlie24
        in dem Fall muss ich "leider" nein, sagen - ich bin nicht umgezogen

        Kommentar


          #5
          AW: Abrufcode

          Hallo lonly,
          und warum beantragst du eigentlich einen neuen Abrufcode ?
          Konntest du mit dem vorherigen nicht mehr abrufen ?

          Tschüß

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            #6
            AW: Abrufcode

            Hallo holzgoe,

            jetzt hast Du mich erwischt, wir wollten die Steuer für meine Tochter machen, aber wir haben das Schreiben mit dem Code nicht gefunden. Das wäre diesmal vorteilhaft, da sie Krankengeld und Arbeitslosengeld erhielt. Aufgrund dessen habe ich den Code storniert und einen neuen beantragt, doch ca eine Woche später tauchte das Schreiben mit dem jetzt leider ungültigem Abrufcode doch auf........

            VG

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              #7
              AW: Abrufcode

              Hallo lonly,

              wenn das Schreiben aufgetaucht ist und lt. Portal da steht -> Sie haben einen gültigen Abrufcode (beantragt am 23.07.2016) hast du es da schon mal versucht den Code einzugeben ?

              Und wenn du wirklich storniert hast, müsstest du ja einen neuen beantragen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Abrufcode

                Zitat von lonly Beitrag anzeigen
                Aufgrund dessen habe ich den Code storniert und einen neuen beantragt, doch ca eine Woche später tauchte das Schreiben mit dem jetzt leider ungültigem Abrufcode doch auf........
                Meines Wissens macht die Beantragung eines neuen Abrufcodes die bisherigen ungültig. Das ist dann Pech, wenn der alte wieder auftaucht.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abrufcode

                  Hallo,

                  wenn man in der Phase ist einen Abrufcode zu beantragen und ist zu ungeduldig oder aus anderen Gründen beantragt noch mal einen Abrufcode, wird der erstere ungültig auch wenn der Brief noch eintrudelt.
                  Wenn man einen gültigen Abrufcode hat und beantragt dann noch mal einen -> wird der ebenfalls sofort ungültig, man wird aber explizit darauf hingewiesen, dass man bis zum Erhalt des neuen Abrufcodes keine Belege mehr abrufen kann.

                  Tschüß
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                    #10
                    AW: Abrufcode

                    Ich weiß, daß der "verschollen geglaubte" Code ungültig ist, da ich ja einen neuen beantragt habe.
                    Allerdings habe ich diesen noch immer nicht???
                    Ich werde einfach wieder einen beantragen.....

                    Vielen Lieben Dank an Euch

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                      #11
                      AW: Abrufcode

                      Immer noch nicht ist ein weit dehnbarer Begriff. Insbesondere, da je nachdem, wie lange dies ist, es auch kontraproduktiv sein kann, nun noch einen neuen zu bestellen und wieder bei 0 zu beginnen.

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                        #12
                        AW: Abrufcode

                        Immer noch nicht bedeutet in meinem Fall seit 23.07. Ansonsten wäre es wirklich kontraproduktiv

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