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Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

    Ich hatte zwischenzeitlich zwei Minijobs, wie wird das in Anlage N eingetragen?
    Wenn eine Pauschalversteuerung erfolgt ist, gehört das nicht in die Erklärung. Wenn du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hast, gibst du das ganz normal ein.

    Wenn du zwei Jobs auf Steuerklasse im gleichen Jahr hattest, fügst du bei ElsterFormular einfach eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzu.

    Für deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit kannst du jeweils eine formlose EÜR einreichen, daraus sieht man dann die Einmaligkeit.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

    Hallo, ich habe vor, rückwirkend für die letzten 4 Jahre freiwillige Steuererklärungen abzugeben. Nun haben sich ein paar Fragen beim Ausfüllen ergeben. Ich hatte zwischenzeitlich zwei Minijobs, wie wird das in Anlage N eingetragen? Ich sehe da irgendwie nur Platz für einen Job...
    Und dann hatte ich zwei einmalige freiberufliche Tätigkeiten...trage ich die in die Anlage S ein? Und wie mache ich kenntlich, dass das Ganze einmalig war?
    Für jede Hilfe bedanke ich mich im Voraus
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