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Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

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    Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

    Hallo, ich habe vor, rückwirkend für die letzten 4 Jahre freiwillige Steuererklärungen abzugeben. Nun haben sich ein paar Fragen beim Ausfüllen ergeben. Ich hatte zwischenzeitlich zwei Minijobs, wie wird das in Anlage N eingetragen? Ich sehe da irgendwie nur Platz für einen Job...
    Und dann hatte ich zwei einmalige freiberufliche Tätigkeiten...trage ich die in die Anlage S ein? Und wie mache ich kenntlich, dass das Ganze einmalig war?
    Für jede Hilfe bedanke ich mich im Voraus

    #2
    AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

    Ich hatte zwischenzeitlich zwei Minijobs, wie wird das in Anlage N eingetragen?
    Wenn eine Pauschalversteuerung erfolgt ist, gehört das nicht in die Erklärung. Wenn du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hast, gibst du das ganz normal ein.

    Wenn du zwei Jobs auf Steuerklasse im gleichen Jahr hattest, fügst du bei ElsterFormular einfach eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzu.

    Für deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit kannst du jeweils eine formlose EÜR einreichen, daraus sieht man dann die Einmaligkeit.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich weiß nicht ganz was du damit meinst..es waren beides Jobs auf 450 € Basis

      Das heißt es wäre falsch für die einmalige freiberufliche Tätigkeit die Anlage S auszufüllen?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

        In die Anlage S ist der Gewinn einzutragen, der in der EÜR berechnet wurde.

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          #5
          AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

          Ich weiß nicht ganz was du damit meinst..es waren beides Jobs auf 450 € Basis
          Die 450 € sagen für sich nichts darüber aus, ob auf Lohnsteuerklasse gearbeitet wurde oder nicht.

          Nur wenn pauschal versteuert wurde und du dementsprechend keine Lohnsteuerbescheinigungen erhalten hast, gehört der Minijob nicht in die Steuererklärung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

            Also Steuern habe ich nicht gezahlt, da ja minijob. Ich dachte nur ich müsste das angeben, wenn ich die beiden einmaligen freiberuflichen Tätigkeiten angebe weil ich ja dann zwei Monate über den 450 Euro lag. Oder gilt da dieser Steuerfreibetrag?

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              #7
              AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

              Ein pauschal besteuerter Minijob hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.

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                #8
                AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                Also Steuern habe ich nicht gezahlt, da ja minijob
                Darauf kommt es nicht an! Auch wenn du auf Lohnsteuerklasse gearbeitet hättest, wären dir keine Steuern abgezogen worden.
                Entscheidend ist allein die Frage, ob es sich um einen pauschal besteuerten Minijob gehandelt hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                  Ok danke. Das heißt wenn ich auf Steuerklasse gearbeitet habe bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung? Und da ich keine bekommen habe wurde ich pauschal versteuert und brauche die Minijobs nicht angeben?
                  Tut mir leid das ich so doof nachfrage, aber ich habe leider (noch) nicht wirklich viel Ahnung von dem Ganzen, möchte es aber lernen und natürlich nichts falsch machen.

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                    #10
                    AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                    Zitat von Lunakatz Beitrag anzeigen
                    Ok danke. Das heißt wenn ich auf Steuerklasse gearbeitet habe bekomme ich eine Lohnsteuerbescheinigung? Und da ich keine bekommen habe wurde ich pauschal versteuert und brauche die Minijobs nicht angeben?
                    Ja, genauso ist es.

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                      #11
                      AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                      Auch nicht wenn ich Werbungskosten angebe oder eine freiberufliche Tätigkeit?
                      Danke

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                        #12
                        AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                        Aus den pauschal versteuerten Minijobs selbst kannst du keine Werbungskosten geltend machen!

                        Bei deiner freiberuflichen Tätigkeit kannst du deine Betriebsausgaben von den Einnahmen abziehen.

                        Wenn du die Kosten einer Zweitausbildung oder eines Zweitstudiums als Werbungskosten erklären willst, um zu einem Verlustvortrag zu kommen, hat das ja mit den anderen Einkünften nichts zu tun.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                          Genau. Ich hatte vor, Kosten aus meinem Studium als Werbungskosten geltend zu machen da es sich wohl für später lohnen würde.
                          Ich dachte nur ich müsse den Minijob trotz pauschaler Versteuerung angeben, da ich zuzüglich der freiberuflichen Tätigkeit zweimal 450 € überschreite und dann ja Steuern zahlen müsste. Oder wird das nicht zusammen gerechnet?

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                            #14
                            AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                            Pauschal versteuert bedeutet auch: Steuerlich damit erledigt!
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Zwei Minijobs und Anlage N?! einmalige freiberufliche Tätigkeit und Anlage S?!

                              Ok, danke Das heißt einfach nur meine Werbungskosten angeben und die beiden freiberuflichen Tätigkeiten und die Minijobs fallen weg! Ich hoffe ich muss dann nichts nachzahlen...insgesamt waren es 800 € aus den beiden freiberuflichen Tätigkeiten.

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