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Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

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    Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

    Guten Abend!

    Ich sitze gerade an der Steuererklärung und bin ein wenig verwirrt.

    Zu meinem Fall:

    Ich habe im September eine Berufsausbildung (also eine normale Lehre mit Ausbildungsbetrieb und Berufsschule) begonnen. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich die Ausbildungskosten (es handelt sich um ca. 500 Euro) auch als Sonderausgaben eintragen darf. Normalerweise scheint es ja vorteilhafter zu sein, Ausbildungskosten als Werbungskosten einzutragen. Da ich 2015 aber nur für 4 Monate Kosten für die Ausbildung anfallen, würde es sich für mich nicht lohnen, diese als Werbungskosten geltend zu machen, da ich damit unterhalb der Werbekostenpauschale von 1000 Euro läge. Da mir die 1000 Euro Werbekosten ja sowieso pauschal anerkannt werden, erscheint es mir günstiger, meine Ausbildungskosten als Sonderausgaben einzutragen. Also Werbekosten 1000 Euro + Sonderausgaben ca. 500 Euro. Ich habe zwar durch mein Azubigehalt nicht so viele Steuern gezahlt, dafür aber meine berufstätige Frau, mit der ich steuerlich zusammenveranlagt werde.

    Meine Frage daher:
    1.) Kann ich meine Ausbildungskosten als Sonderausgaben angeben, so dass sich diese positiv auf die Gesamtsteuerberechnung meiner Frau und mir auswirken?
    2.) Wenn dem so ist, kann ich aber für das nächste Jahr die Ausbildungskosten wieder als Werbekosten angeben?

    Im Internet finde ich dazu einfach widersprüchliche Angaben, da es meist darum geht, dass es günstiger sei, die Ausbildungskosten als Werbekosten anzugeben, wenn man entweder einen Verlustvortrag machen will oder die Grenze für Sonderausgaben von 6000 Euro überschreitet. Ich will/kann aber weder einen Verlustvortrag machen noch überschreite ich die 6000 Euro. Ich will einfach nur die Gesamtsteuerlast senken, indem ich meine Ausbildungskosten zusätzlich zur Werbekostenpauschale als Sonderausgaben geltend mache.

    Ich hoffe, ich habe mein Anliegen verständlich erklärt und bedanke mich schon mal für etwaige Antworten.

    #2
    AW: Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

    Es gibt ja auch den Sport, ein Wohnmobil als Lkw anzumelden, weil dann die Kfz-Steuer weniger ausmacht. Aber entweder es ist ein Wohnmobil oder es ist ein Lkw!

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      #3
      AW: Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

      Aha, und was soll mir diese Antwort jetzt sagen? Ich sehe die Parallele nicht, was Ausbildungskosten mit Wohnmobilen zu tun haben. Dass ein Wohnmobil kein LKW ist, ist mir auch klar. Ich habe eine ernst gemeinte Frage gestellt und frage ja auch nicht aus dem Blauen heraus, sondern habe versucht, so weit es geht mich vorab zu informieren. Da es aber nicht ganz so eindeutig zu sein scheint, dass Ausbildungskosten nur als Werbungskosten oder nur als Sonderausgaben betrachtet werden können - zumindest nicht, wenn man sich verschiedene Ratgeber ansieht - hatte ich ja gehofft, hier vielleicht eine kurze, aber hilfreiche Antwort zu bekommen. Es steht nämlich nirgends klar, dass eine Ausbildung einen ausgeübten Beruf darstellt, denn dann wäre es ja eindeutig, dass es sich um Werbungskosten handelt.

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        #4
        AW: Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

        Die Ausbildungskosten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sind Werbungskosten.

        (Hat aber mit Elster nix zu tun!)

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          #5
          AW: Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

          Ok, vielen Dank für die Antwort!

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            #6
            AW: Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

            Nachtrag, falls es jemanden interessiert:

            Ich habe beim Finanzamt angerufen, in meinem Fall sind die Ausbildungskosten als Sonderausgaben zu behandeln, da es sich um die erstmalige Berufsausbildung handelt. Meine Sachbearbeitern war da ganz klar, es bestünde daran kein Zweifel. So einfach kann es sein, ich hätte wahrscheinlich einfach direkt beim Finanzamt nachfragen sollen.

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              #7
              AW: Ausbildungskosten als Sonderausgaben statt Werbekosten

              Ich habe im September eine Berufsausbildung (also eine normale Lehre mit Ausbildungsbetrieb und Berufsschule) begonnen.
              Ich habe beim Finanzamt angerufen, in meinem Fall sind die Ausbildungskosten als Sonderausgaben zu behandeln, da es sich um die erstmalige Berufsausbildung handelt. Meine Sachbearbeitern war da ganz klar, es bestünde daran kein Zweifel. So einfach kann es sein, ich hätte wahrscheinlich einfach direkt beim Finanzamt nachfragen sollen.
              Manchmal gibt auch das Finanzamt unzutreffende Auskünfte! Leider!

              Siehe § 9 Abs. 6 EStG:

              6) 1Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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