Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerklassen während der Elternzeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerklassen während der Elternzeit

    Hallo ans Elster Forum,

    ich war von Januar bis Juli 2016 in Elternzeit, wobei ich von Januar bis Juni Elterngeld bekommen habe (wir haben uns um einen Monat verrechnet). Des Weiteren bin ich für die Monate August und September freigestellt und bekomme nun wieder 75% meines Gehaltes. Meine Frau arbeitet seit Februar wieder. Wir haben die klassische Steuerklassenaufteilung 3 und 5. Was ich mich jetzt frage ist, ob ich die Steuerklassen hätte ändern müssen bzw. noch muss/kann? Meine Frau hat ja nun seit Februar die höheren Steuerabzüge, obwohl es das einzige zu versteuernde Gehalt in meiner Elternzeit war. Hätte meine Frau nicht die 5 haben müssen während meiner Elternzeit? Und z.B. ab 2017 wieder andersherum? Oder einfach alles so lassen wie es ist. Ich bin bei diesem Thema echt verwirrt.
    In der nächsten Erklärung wird ja eigentlich ersichtlich, dass ich kaum Steuern bezahlt habe bzw. meine Frau dann zuviel bezahlt hat, oder?
    Ich danke im Voraus für eure Hilfestellung und vielleicht bringt der eine oder andere Kommentar Licht ins Dunkle.

    Gruß

    #2
    AW: Steuerklassen während der Elternzeit

    Der mit den höheren Einkünften sollte eigentlich die Steuerklasse 3 haben.
    Im Rahmen der Einkommensteuererklärung gleicht es sich aber aus.

    Sofern ihr beide wieder arbeiten geht empfehle ich die Steuerklasse 4/4 Faktor. Damit zahlt man im laufenden Jahr zwar ggf. etwas mehr aber erlebt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung keine bösen Überraschungen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerklassen während der Elternzeit

      Danke für deinen schnellen Beitrag. Ich habe in der Regel das wesentlich höhere Einkommen, deshalb 3/5.
      Ist meine Vermutung also richtig, das in der nächsten Erklärung die zu hohe Steuerlast meiner Frau, trotz Klasse 3, berücksichtigt wird und wir demnach eine Rückzahlung erhalten sollten?

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerklassen während der Elternzeit

        In der Einkommensteuerveranlagung, zu deren Erklärungsabgabe Ihr wegen der Kombi III / V verpflichtet seid, wird UNABHÄNGIG von den Lohnsteuerklassen geprüft, welche Steuer festzusetzen ist. Anschließend werden die geleisteten Vorauszahlungen und Lohnsteuern davon abgezogen und es kommt dann zu einer Erstattung oder Nachzahlung. Hattet Ihr eine für Euch ungeschickte Lohnsteuerklassenkombi, wurde mehr Lohnsteuer einbehalten und die Erstattung ist höher bzw. die Nachzahlung geringer. Hattet Ihr eine günstigere Kombination und es wurde dadurch weniger Lohnsteuer einbehalten, ist die Nachzahlung höher oder die Erstattung niedriger.

        NOCHMAL: Per Saldo gleicht sich Alles durch die Veranlagung aus, die festgesetzte Steuer ist komplett UNABHÄNGIG von der Lohnsteuerklasse.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerklassen während der Elternzeit

          Hallo SebastianAltona,

          wenn das Jahr 2016 rum ist, kannst du gern Anfang Januar 2017 und das kostenlose Elsterformular für 2016 herauskommt eure Daten eintippen und eine Steuerberechnung durchführen und du siehst euer Ergebnis.

          Tschüß

          Beispiel aus meiner Verwandtschaft -> Steuerklasse 3/5 bei der Veranlagung kommt eine Nachzahlung in Höhe von knapp 1000 Euro raus.
          D.h. sie müssten monatlich 80 Euro beiseite legen für die Steuererklärungsnachzahlung.
          Wenn Sie mit Steuerklasse 4/4 beschäftigt gewesen wären kommt im Steuerbescheid für 2015 die gleiche Summe als Festsetzung heraus, aber sie bekommen ungefähr 1000 Euro zurück, d.h. pro Monat 80 Euro, allerdings haben Sie dann das ganze Jahr 160 Euro weniger netto pro Monat zur Verfügung.
          Das kann also jeder selbst entscheiden was ihm lieber ist.
          Damit wäre auch Picard777 Aussage untermauert.
          Zuletzt geändert von holzgoe; 08.09.2016, 15:27. Grund: Ergänzung

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerklassen während der Elternzeit

            Beispiel aus meiner Verwandtschaft -> Steuerklasse 3/5 bei der Veranlagung kommt eine Nachzahlung in Höhe von knapp 1000 Euro raus.
            Bei diesem Beispiel werden dann Vorauszahlungen festgesetzt, d. h., das rentiert sich (in Anführungszeichen) gerade mal ein eineinhalb Jahre.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerklassen während der Elternzeit

              Ich fasse das jetzt so für mich zusammen, dass ich die Steuerklassen nicht ändere und das ich die zuviel bezahlten Steuern nächstes Jahr wieder zurück bekomme. Danke soweit.

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerklassen während der Elternzeit

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Bei diesem Beispiel werden dann Vorauszahlungen festgesetzt, d. h., das rentiert sich (in Anführungszeichen) gerade mal ein eineinhalb Jahre.
                Hallo Charlie24,

                ich kenne gerade auch bei meinem genannten Beispiel die Verfahrensweise, dass man auf Antrag problemlos die Vorauszahlungen auf Null gesetzt bekommt und die Summe eben dann immer auf einmal zahlt.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerklassen während der Elternzeit

                  Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                  Hallo Charlie24,

                  ich kenne gerade auch bei meinem genannten Beispiel die Verfahrensweise, dass man auf Antrag problemlos die Vorauszahlungen auf Null gesetzt bekommt und die Summe eben dann immer auf einmal zahlt.

                  Tschüß
                  Wenn die Einkommensverhältnisse die gleichen bleiben, lässt sich das Finanzamt i.d R. nicht darauf ein.

                  Die Vorauszahlungen haben ja genau denn Sinn, dass eine hohe Nachzahlung vermieden werden soll (und damit ggfs. Steuerausfälle).

                  Anders sieht es aus, wenn sich die Einkommensverhältnisse geändert haben. Z.b. wegen Elternzeit o.ä.
                  Mfg

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X