Hallo,
bei der Hitze haben wir unseren Mitarbeiter Wasser spendiert.
Bin mir jetzt unsicher, ob dies unter Bewirtungsaufwendungen (Zeile 53) und somit nur zu 70% Abziehbar ist
oder doch unter Sonstige Betriebsausgaben zu 100 % abziehbar ist, da es als Annehmlichkeiten gilt.
Ich meine eher das letzteres.. wäre dankbar für eure Meinung
bei der Hitze haben wir unseren Mitarbeiter Wasser spendiert.
Bin mir jetzt unsicher, ob dies unter Bewirtungsaufwendungen (Zeile 53) und somit nur zu 70% Abziehbar ist
oder doch unter Sonstige Betriebsausgaben zu 100 % abziehbar ist, da es als Annehmlichkeiten gilt.
Ich meine eher das letzteres.. wäre dankbar für eure Meinung
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