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RÜckwirkende Einkommenssteuererklärugen für meinen verstorbenen Vater

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    RÜckwirkende Einkommenssteuererklärugen für meinen verstorbenen Vater

    Hallo zusammen,

    mein Vater ist vor einem Jahr plötzlich verstorben.
    Er war Pensionär und hatte ein Eigenheim, in welchem ich jetzt mit meiner Familie wohne.

    Jetzt zu meinen Fragen:

    1. Kann ich als Sohn rückwirkend (4 Jahre) die Steuern für meinen verstorbenen Vater einreichen?

    2. Wenn ja, wo wird in dem Elsterformular die Rente/ Pension eingetragen?
    Wo die Beträge für die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung?

    3. Kann ich irgendetwas absetzen bzgl. Eigenheim? Unser Eigenheim wird nur von uns genutzt.

    4. Handwerkliche Dienstleistungen kann ich angeben und werden bis 1200€ erstattet, oder?


    Vielen Dank für Eure Mühe und Antworten!

    #2
    AW: RÜckwirkende Einkommenssteuererklärugen für meinen verstorbenen Vater

    Deine Fragen zielen alle auf steuerliche Beratung ab und die ist hier nicht erlaubt. Daher hier nur ein paar Allgemeinplätze:

    Der Alleinerbe ODER die Erbengemeinschaft kann Steuererklärungen einreichen für die Jahre, für die keine Verpflichtung besteht. Für 2012 wäre das z.B. bis 31.12.2016 möglich. Wenn eine Verpflichtung besteht, tritt Verjährung für 2009 am 31.12.2016 ein.

    Die Eintragungen erfolgen an den Stellen, in denen Sie auch in DEINER Erklärung erfolgen würden. Renten gehören in Anlage R. Ob und wie hoch die steuerliche Auswirkung von den Eintragungen sind, sagt Dir die Steuerberechnung des von Dir genutzten Steuerprogramms.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: RÜckwirkende Einkommenssteuererklärugen für meinen verstorbenen Vater

      Klassische Pensionen, z. B. nach Beamtenrecht sind in der Anlage N zu erklären, das gilt auch für andere Versorgungsbezüge, die ein ehemaliger Arbeitgeber direkt bezahlt hat.

      Dafür müsste für jedes Jahr ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vorliegen.

      Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären, auch dafür müssten jährliche Mitteilungen der Versicherungsgesellschaft vorliegen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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