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Belege nachreichen (St.Bescheid liegt schon vor)

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    Belege nachreichen (St.Bescheid liegt schon vor)

    Hallo Zusammen,

    meinen ESt.Bescheid habe ich gestern erhalten und stelle fest, dass Ausgaben i.H.v. 2380€ nicht anerkannt wurden, weil entsprechende Kontoauszüge gefehlt haben. Ein Nachweis über den Zahlungseingang hat da offensichtlich nicht ausgereicht.

    Daher meine Frage: Erstens: Kann ich eine erneute Bearbeitung bzw. eine "Schlichte Änderung" meines Steuerbescheides beantragen und zum zweiten Zweiten: in welcher Form und innerhalb welcher Frist ist das möglich?

    Herzlichen Dank für Eure Hinweise und Tipps.
    Daniel

    #2
    AW: Belege nachreichen (St.Bescheid liegt schon vor)

    Frist ein Monat nach Bekanntgabe.

    Form keine, wen du aber ohnehin Belege hinschickst, ist schriftlich am Sinnvollsten. Per E-Mail und Belege einscannen geht auch.

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      #3
      AW: Belege nachreichen (St.Bescheid liegt schon vor)

      Perfekt, vielen Dank für die Antwort in Weltrekord Zeit

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        #4
        AW: Belege nachreichen (St.Bescheid liegt schon vor)

        Ja, natürlich kannst Du die schlichte Änderung beantragen. Ich würde Dir empfehlen, das innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zu tun. Dann muss der Antrag beim Finanzamt im Zweifel als Einspruch gewertet werden.

        In manchen Bundesländern (vielleicht auch schon in allen, weiß ich nicht) kann auch ein Einspruch im ElsterOnline-Portal eingelegt werden. Aber die Anlagen kannst Du da nicht anhängen. Ich selber würde den Antrag zusammen mit den Auszügen per Brief schicken.

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