Hallo,
ich habe eine Steuererklärung als Student abgegeben, um die Werbunbgskosten meiner Erst- und Zweitausbildung als Verlustvortrag geltend zu machen, falls das Urteil positiv ausfällt ( siehe http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_4788787.html )
In der Steuererklärung wurden die Fahrkosten zur Uni (22 km Entfernung) angegeben. Das Semesterticket wurde aus dem Semesterbeitrag heraus gerechnet und nicht mit angegeben. Nun fragt das Finanzamt, warum das Semesterticket nicht genutzt wurde, sondern der Private PKW. Ich dachte eigentlich, dass die Fahrkosten zur Ausbildung mit dem PKW immer geltend gemacht werden können, auch wenn man z.B. mit Fahrrad fährt.
Könnt ihr mir da vielleicht helfen? Kann das Finanzamt das Semesterticket statt der Fahrkosten mit dem privaten PKW annehmen, da es für sie natürlich deutlich günstiger ist?
Vielen Dank!
Viele Grüße,
Bernina
ich habe eine Steuererklärung als Student abgegeben, um die Werbunbgskosten meiner Erst- und Zweitausbildung als Verlustvortrag geltend zu machen, falls das Urteil positiv ausfällt ( siehe http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_4788787.html )
In der Steuererklärung wurden die Fahrkosten zur Uni (22 km Entfernung) angegeben. Das Semesterticket wurde aus dem Semesterbeitrag heraus gerechnet und nicht mit angegeben. Nun fragt das Finanzamt, warum das Semesterticket nicht genutzt wurde, sondern der Private PKW. Ich dachte eigentlich, dass die Fahrkosten zur Ausbildung mit dem PKW immer geltend gemacht werden können, auch wenn man z.B. mit Fahrrad fährt.
Könnt ihr mir da vielleicht helfen? Kann das Finanzamt das Semesterticket statt der Fahrkosten mit dem privaten PKW annehmen, da es für sie natürlich deutlich günstiger ist?
Vielen Dank!
Viele Grüße,
Bernina
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