Hallo zusammen,
ich habe nach der erstellung meiner Steuererklärung meinen Bescheid bekommen und dort ist mir etwas sehr negativ aufgefallen.
Bei den Unterpunkt "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben" wird von der gesamten Altersvorsorge der Arbeitgeberanteil mathematisch nicht richt abgezogen.
Unten eine Beispielsrechnung mit angenommenen geraden Zahlen, wie ich es aber aus meinem Bescheid auch rausgelesen habe:
z.B.
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 12.000 (in diesem Beispiel bestehend aus 5.000 Arbeitnehmeranteil, 5.000 Arbeitgeberanteil, 2.000 Basis-Rente)
davon 80% 9.600
ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung 5.000
verbleibend 4.600
Mathematisch richtig wäre hier, wenn man den Arbeitgeberanteil von 5.000 vor der multiplikation mit 0.8 abzieht oder diesen vor dem Abzug ebenfalls mit 0.8 multipliziert. Dies würde in dem oberen Beispiel einen Unterschied von 1.000! Euro ausmachen.
Meine Frage wäre nun, ob dies auch in anderen Bescheiden der Fall ist und falls ja ob dies überhaupt rechtens ist? Durch diese Rechenweise wird die Altersvorsorge nämlich nicht mit 80% abgesetzt, sondern deutlich niedriger (im Beispiel nur mit 66%).
Falls jemand hierzu etwas schreiben könnte wäre ich sehr dankbar.
Gruß Buchi
ich habe nach der erstellung meiner Steuererklärung meinen Bescheid bekommen und dort ist mir etwas sehr negativ aufgefallen.
Bei den Unterpunkt "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben" wird von der gesamten Altersvorsorge der Arbeitgeberanteil mathematisch nicht richt abgezogen.
Unten eine Beispielsrechnung mit angenommenen geraden Zahlen, wie ich es aber aus meinem Bescheid auch rausgelesen habe:
z.B.
Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 12.000 (in diesem Beispiel bestehend aus 5.000 Arbeitnehmeranteil, 5.000 Arbeitgeberanteil, 2.000 Basis-Rente)
davon 80% 9.600
ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung 5.000
verbleibend 4.600
Mathematisch richtig wäre hier, wenn man den Arbeitgeberanteil von 5.000 vor der multiplikation mit 0.8 abzieht oder diesen vor dem Abzug ebenfalls mit 0.8 multipliziert. Dies würde in dem oberen Beispiel einen Unterschied von 1.000! Euro ausmachen.
Meine Frage wäre nun, ob dies auch in anderen Bescheiden der Fall ist und falls ja ob dies überhaupt rechtens ist? Durch diese Rechenweise wird die Altersvorsorge nämlich nicht mit 80% abgesetzt, sondern deutlich niedriger (im Beispiel nur mit 66%).
Falls jemand hierzu etwas schreiben könnte wäre ich sehr dankbar.
Gruß Buchi
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