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Ausgaben bei der EÜR (Freelancer)

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    Ausgaben bei der EÜR (Freelancer)

    Hallo zusammen,

    ich bin Studentin und seit letztem Jahr als Freelancerin tätig (Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuern zu berechnen; unter der 17.500 € Grenze). Nun möchte ich zur Einkommensteuer die Einnahmenüberschussrechnung anfertigen, doch bei den Ausgaben bin ich mir zu einer Sache unsicher:

    Ich habe mir in dem betreffenden Jahr einen Laptop angeschafft (für Beruf, Studium und Privat). Der Betrag liegt über 2000 Euro. Müsste ich diesen nicht als Ausgabe vom Einkommen abziehen, um meinen Gewinn/Verlustbetrag angeben zu können? Es geht mir nicht darum den Laptop abschreiben zu können, sondern ob er dennoch als Ausgabe in die EÜR muss.

    Wenn mir dabei jemand helfen könnte, wäre ich sehr dankbar!

    #2
    AW: Ausgaben bei der EÜR (Freelancer)

    Keine Frage zu Elster, also.

    Du kannst den Laptop über mehrere Jahre abschreiben, indem Du ihn entsprechend in die EÜR einträgst.

    Kommentar


      #3
      AW: Ausgaben bei der EÜR (Freelancer)

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Keine Frage zu Elster, also.

      Du kannst den Laptop über mehrere Jahre abschreiben, indem Du ihn entsprechend in die EÜR einträgst.
      Mit dem entsprechenden beruflichen Anteil.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Ausgaben bei der EÜR (Freelancer)

        Mit dem entsprechenden beruflichen Anteil.
        den du sachgerecht schätzen darfst!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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