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Einkommenssteuererklärung - Pflicht oder Freiwillig?

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    Einkommenssteuererklärung - Pflicht oder Freiwillig?

    Hallo zusammen,

    ich habe zu meinem Fall unterschiedliche Meinungen gehört. Ich würde mich freuen, wenn jemand eine Stellungnahme zu meinem Fall geben könnte.

    Im Jahr 2011 habe ich standesamtlich im Ausland (beim Wohnsitz von meiner Frau) geheiratet
    => meine Frau blieb aber weiterhin im Ausland

    Im Jahr 2012 (Juni) ist meine Frau zu mir gezogen und es fand bei mir ein Steuerklassenwechsel statt:
    => ich habe die Steuerklasse 3 und meine Frau die 5 bekommen
    => meine Frau hat keinen Arbeitslohn bezogen, nur ich

    Im Jahr 2013
    => meine Frau hat weiterhin keinen Arbeitslohn bezogen

    Im Jahr 2014
    => meine Frau hat Ende Dezember mit der Arbeit angefangen

    Im Jahr 2015
    => beide haben Arbeitslohn bezogen

    Das Dumme von mir war, ich habe all die Jahre keine Einkommenssteuererklärung abgegeben. Erst letzte Woche habe ich für die Jahre 2012, 2013 und 2014 eine Steuererklärung über ELSTER eingereicht (ich dachte, man kann rückwirkend für die letzten 4 Jahre Steuererklärung abgeben). Für das Jahr 2015 muss ich noch abgeben.

    Nun bin ich auf das Thema "freiwillige Abgabe" der Einkommenssteuererklärung und "Pflichtabgabe" gestoßen. Bei der Pflichtabgabe muss man bis zum 31. Mai des Folgejahres die Einkommenssteuererklärung einreichen.

    Eine Aufforderung vom Finanzamt haben wir nie erhalten.

    War ich im Jahr 2012 und 2013 verpflichtet, eine Einkommensteuerungerklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben? Da meine Frau in den Jahren keinen Arbeitslohn bezogen hat, bin ich der Meinung, dass die Abgabe der Einkommenssteuererklärung bei mir freiwillig war.

    Kann mir ein Versätungszuschlag angesetzt werden? Wenn ja, für welche Jahre?
    Zuletzt geändert von elster_user_; 19.09.2016, 12:11.

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung - Pflicht oder Freiwillig?

    Hallo elster_user,

    die Steuerklassenkombination III/V bei Ehepaaren führt zu einer Pflichtveranlagung, wenn deine Frau kein bzw. kaum Einkommen bezogen hat, sollte es kaum zu einer Nachzahlung kommen.

    Über ein Verspätungszuschlag entscheidet dein Finanzamt -> da du offensichtlich auch keine Aufforderung bekommen hast, warte doch einmal deine jeweiligen Bescheide ab.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung - Pflicht oder Freiwillig?

      Die Steuerklassenkombination III/V führt nur dann zu einer Pflichtveranlagung, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben!

      Auszug § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG:
      wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist;
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung - Pflicht oder Freiwillig?

        Also das heißt, das Finanzamt kann mir einen Verspätungszuschlag nur für die Jahre 2014 und 2015 ansetzen, oder?

        Kommentar


          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung - Pflicht oder Freiwillig?

          Hallo elster_user,

          das kann dir eigentlich hier keiner konkret sagen -> weil hier Anwender anderen Anwendern helfen bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung.
          Dein Problem ist kein ELSTER-Problem.
          Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, d.h. es ist eine Ermessensentscheidung.
          Deswegen habe ich vorhin schon geschrieben -> warte mal ab bis die Bescheide kommen und dann kannst du immer noch beantragen den Verspätungszuschlag aufzuheben oder zu erlassen.
          Das musst du also ganz persönlich mit deinem Finanzamt klären.

          Tschüß

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