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Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvoll?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

    Hallo Finker,

    zu 1.) -> nein, du hast keine Steuer bezahlt, kannst also auch keine Steuer zurückbekommen.

    zu 2.) ->das Finanzamt hat recht, denn du hast Lohnersatzleistungen bezogen.

    zu 3.) -> in 2015 trägst du das im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 ein.

    zu 4.) -> die Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage N könntest du Werbungskosten eintragen.

    Tschüß

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  • Finker
    antwortet
    AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

    Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
    Zwischenfrage:
    Wurde denn für 2014 der ALG-I-Bezug ab 19.12.2014 angegeben?
    Ja.
    Vielen Dank

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  • Anja39
    antwortet
    Zwischenfrage:
    Wurde denn für 2014 der ALG-I-Bezug ab 19.12.2014 angegeben?

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  • Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvoll?

    Hallo ins Forum,

    ich habe in den letzten Jahren meine Einkommenssteuererklärungen eigentlich immer ganz gut selbst "hinbekommen". Für 2015 stehe ich nun aber aus verschiedensten Gründen ziemlich auf dem Schlauch.

    Damit mir in diesem Forum eventuell jemand helfen/Tipps geben kann, hole ich mal ein bisschen weiter aus und erkläre ausführlich die "Sachlage".

    Im Jahr 2015 habe ich vom 01.01. bis 18.12. ALG1 bezogen. In den letzten Tagen des Jahres (19. bis 31.12.) habe ich gar nichts gemacht bzw. keine Gelder bezogen (weder aus Arbeit noch vom Arbeitsamt/Jobcenter). Mein Anspruch auf ALG1 endete am 18.12.15 da ich seit dem 19.12.2014 im Bezug war. Am 01.01.2016 habe ich eine neue Arbeit aufgenommen.

    In dem beschriebenen Zeitraum (2015) stand ich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - habe ALG1 bezogen - war aber noch das gesamte Jahr als Student eingeschrieben und habe meine Bachelorarbeit geschrieben. Da ich mein Studium (bis auf das Schreiben der Bachelorarbeit und ein Modul) 2014 bereits weitestgehend abgeschlossen hatte, hatte ich Anspruch auf ALG1. In den Jahren vor dem Bezug des ALG1 war ich neben dem Studium immer Vollzeit beschäftigt.

    Nun die Fragen:
    1. Besteht grundsätzlich überhaupt die Möglichkeit wieder etwas an "Geld zurück zu bekommen"? (letztlich habe ich ja gar keine Einkommensteuer gezahlt im Jahr 2015)

    2. Das Finanzamt verlangt jedoch von mir eine Einkommensteuererklärung - ist es sinnvoll Werbungskosten (beispielsweise Fahrten zur Uni, Kosten für Arbeitsmittel, Kosten für Bewerbungen/Fotos, etc.) anzugeben - oder - kann ich mir das sparen, da ich sowieso nichts erstattet bekomme?

    3. Wo trage ich in der AnlageN das ALG1 ein? (In diesem Forum sprach schon jemand von Zeile 29 - die finde ich in AnlageN nicht. Die erste Seite endet mit Zeile 28 - die zweite Seite geht mit Zeile 31 weiter.

    4. Muss/kann ich noch weitere Bögen ausfüllen - außer den Mantelbogen und AnlageN?

    Bis dahin zunächst.

    Vielen Dank schon im Voraus
    Finker
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