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Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvoll?

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    #16
    AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Charlie24 stösst dich direkt mit der Nase drauf

    Zitat: Verlustvortrag Studium

    Gruß FIGUL
    Danke für die Erläuterungen. Jetzt weiß ich Bescheid.

    Ernsthaft: kann mir hier denn niemand konkret in ein bis drei Sätzen verklickern, ob ich Geld "zurückbekommen" kann oder nicht? Solche eingeworfenen Stichworte wie "Verlustvortrag Studium" verunsichern mich nur.

    Mag sein, dass ich auch zu doof bin die Tipps und Hinweise hier in dem Forum zu deuten - dann kann sich ja vielleicht jemand auf mein Niveau herablassen und mir die Sache doch irgendwie erklären.

    Danke und Gruß

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      #17
      AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

      Hallo,

      ich unterstelle dir einfach mal,als Student,der du sein willst, dass du eine Suchmaschine im Internet füttern kannst

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich unterstelle dir einfach mal,als Student,der du sein willst, dass du eine Suchmaschine im Internet füttern kannst

        Gruß FIGUL
        Ach? Nie gehört von Suchmaschinen im Internet...

        Stell dir vor: durch eine Suchmaschine bin ich auf dieses Forum gestoßen.

        Weil ich im Internet intensiv gesucht aber nichts gefunden habe zu meiner Fragestellung, habe ich mich bei elster.de angemeldet.

        Vergesst es einfach. Melde mich wieder ab. Neben den Erklärungen von "holzgoe" habe ich bisher nichts Erhellendes lesen können.

        Macht's gut und danke für den Fisch.

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          #19
          AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

          Zitat von Finker Beitrag anzeigen
          Danke für die Erläuterungen. Jetzt weiß ich Bescheid.

          Ernsthaft: kann mir hier denn niemand konkret in ein bis drei Sätzen verklickern, ob ich Geld "zurückbekommen" kann oder nicht? Solche eingeworfenen Stichworte wie "Verlustvortrag Studium" verunsichern mich nur.

          Mag sein, dass ich auch zu doof bin die Tipps und Hinweise hier in dem Forum zu deuten - dann kann sich ja vielleicht jemand auf mein Niveau herablassen und mir die Sache doch irgendwie erklären.

          Danke und Gruß
          In ein bis 3 Sätzen ist Dein Problem (hat mit ELSTER nichts zu tun, eher ein Verständnis für das Deutsche Steuerrecht) nicht zu erklären.
          Ich versuche es:
          Geld bekommst Du maximal in Höhe Deiner gezahlten JAHRESsteuer wieder.
          Durch eine Verlustfeststellung im Jahr B könnte im Jahr A durch Verlustrücktrag oder in den Jahren C ff. durch Verlustvortrag weniger Steuer anfallen.
          Dein Verlust wird jährlich vom positiven GdE aufgebraucht.
          Deine Totalverweigerung einer Steuererklärung ist Dein Problem.

          Wir machen hier als User Hilfe zur Selbsthilfe, nichts anderes wollten meine Vorposter.
          Da Du Dich abgemeldet hast, rufe ich sowieso ins nirwana.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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