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Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvoll?

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    Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvoll?

    Hallo ins Forum,

    ich habe in den letzten Jahren meine Einkommenssteuererklärungen eigentlich immer ganz gut selbst "hinbekommen". Für 2015 stehe ich nun aber aus verschiedensten Gründen ziemlich auf dem Schlauch.

    Damit mir in diesem Forum eventuell jemand helfen/Tipps geben kann, hole ich mal ein bisschen weiter aus und erkläre ausführlich die "Sachlage".

    Im Jahr 2015 habe ich vom 01.01. bis 18.12. ALG1 bezogen. In den letzten Tagen des Jahres (19. bis 31.12.) habe ich gar nichts gemacht bzw. keine Gelder bezogen (weder aus Arbeit noch vom Arbeitsamt/Jobcenter). Mein Anspruch auf ALG1 endete am 18.12.15 da ich seit dem 19.12.2014 im Bezug war. Am 01.01.2016 habe ich eine neue Arbeit aufgenommen.

    In dem beschriebenen Zeitraum (2015) stand ich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - habe ALG1 bezogen - war aber noch das gesamte Jahr als Student eingeschrieben und habe meine Bachelorarbeit geschrieben. Da ich mein Studium (bis auf das Schreiben der Bachelorarbeit und ein Modul) 2014 bereits weitestgehend abgeschlossen hatte, hatte ich Anspruch auf ALG1. In den Jahren vor dem Bezug des ALG1 war ich neben dem Studium immer Vollzeit beschäftigt.

    Nun die Fragen:
    1. Besteht grundsätzlich überhaupt die Möglichkeit wieder etwas an "Geld zurück zu bekommen"? (letztlich habe ich ja gar keine Einkommensteuer gezahlt im Jahr 2015)

    2. Das Finanzamt verlangt jedoch von mir eine Einkommensteuererklärung - ist es sinnvoll Werbungskosten (beispielsweise Fahrten zur Uni, Kosten für Arbeitsmittel, Kosten für Bewerbungen/Fotos, etc.) anzugeben - oder - kann ich mir das sparen, da ich sowieso nichts erstattet bekomme?

    3. Wo trage ich in der AnlageN das ALG1 ein? (In diesem Forum sprach schon jemand von Zeile 29 - die finde ich in AnlageN nicht. Die erste Seite endet mit Zeile 28 - die zweite Seite geht mit Zeile 31 weiter.

    4. Muss/kann ich noch weitere Bögen ausfüllen - außer den Mantelbogen und AnlageN?

    Bis dahin zunächst.

    Vielen Dank schon im Voraus
    Finker

    #2
    Zwischenfrage:
    Wurde denn für 2014 der ALG-I-Bezug ab 19.12.2014 angegeben?

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      #3
      AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

      Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
      Zwischenfrage:
      Wurde denn für 2014 der ALG-I-Bezug ab 19.12.2014 angegeben?
      Ja.
      Vielen Dank

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        #4
        AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

        Hallo Finker,

        zu 1.) -> nein, du hast keine Steuer bezahlt, kannst also auch keine Steuer zurückbekommen.

        zu 2.) ->das Finanzamt hat recht, denn du hast Lohnersatzleistungen bezogen.

        zu 3.) -> in 2015 trägst du das im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 ein.

        zu 4.) -> die Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage N könntest du Werbungskosten eintragen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

          Wenn du keine Steuern gezahlt hast, kannst du auch keine Steuern erstattet bekommen.

          Ob du tatsächlich eine Steuererklärung abgeben musst, kannst du telefonisch mit dem Finanzamt abklären.
          Mfg

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            #6
            AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

            Wenn dein Bachelorstudium nicht deine erste Berufsausbildung war, könnte eine Steuererklärung mit Geltendmachung der Kosten des Studiums durchaus sinnvoll sein.

            Das ist aber kein Elster-Thema!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn dein Bachelorstudium nicht deine erste Berufsausbildung war, könnte eine Steuererklärung mit Geltendmachung der Kosten des Studiums durchaus sinnvoll sein.

              Das ist aber kein Elster-Thema!
              Hallo,

              ja, das Studium ist nicht meine erste Berufsausbildung gewesen. Ich habe in den Jahren zuvor selbstverständlich verschiedenste Kosten des Studiums "abgesetzt". In diesen Jahren (vor 2015) habe ich jedoch, wie erwähnt, auch immer sozialversicherungspflichtig (i.d.R. in Vollzeit) gearbeitet.
              Das "Besondere" für Jahr 2015 ist, dass ich fast das gesamte Jahr im ALG1-Bezug war - gar keine Einkommensteuer gezahlt habe.
              Ich denke auch, wie die Foristen weiter oben schon angemerkt haben, dass ich nichts "wiederbekommen" kann - von was auch?!?
              100%ig sicher bin ich mir aber trotzdem nicht.

              Danke und Gruß
              Finker

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                #8
                AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                Zitat von Finker Beitrag anzeigen
                Hallo,
                Ich denke auch, wie die Foristen weiter oben schon angemerkt haben, dass ich nichts "wiederbekommen" kann - von was auch?!?
                100%ig sicher bin ich mir aber trotzdem nicht.

                Danke und Gruß
                Finker
                Hallo Finker,

                da kannst du aber 100 prozentig sicher sein, wer keine Steuern im Laufe des Jahres gezahlt hat, kann keine zurückbekommen !

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                  Ich würde einfach mal nach Verlustvortrag Studium suchen!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich würde einfach mal nach Verlustvortrag Studium suchen!
                    Hallo,

                    und dann?

                    Es geht in meiner Fragestellung nicht darum, ob und wie ich die Kosten eines Studiums steuerlich geltend machen kann, sondern, ob ich es für ein Jahr machen kann in dem ich vom 01.01. bis 18.12. im ALG1-Bezug war und sonst keinerlei Einkommensteuern gezahlt habe - trotzdem Danke.

                    Wenn jemand in dieser Runde meint, dass es für mich sinnvoll ist beispielsweise Werbungskosten in meine Einkommensteuererklärung einzutragen - dann wäre ich sehr interessiert daran auf welcher steuerrechtlichen Grundlage man mir davon etwas erstatten würde. Nochmal: ich habe keinerlei Einkommensteuer gezahlt im Jahr 2015.

                    Gruß

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                      #11
                      AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                      Hallo Finker,

                      das Finanzamt hat noch nie und wird niemals Werbungskosten erstatten -> Werbungskosten können dein zu versteuerndes Einkommen mindern und damit bewirken, dass du z. Bsp. zu viel gezahlte Lohnsteuer wiederbekommst.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo Finker,

                        das Finanzamt hat noch nie und wird niemals Werbungskosten erstatten -> Werbungskosten können dein zu versteuerndes Einkommen mindern und damit bewirken, dass du z. Bsp. zu viel gezahlte Lohnsteuer wiederbekommst.

                        Tschüß
                        Natürlich, ganz deiner Meinung - habe mich wohl falsch ausgedrückt. Da ich aber keine Lohnsteuer bezahlt habe im Jahr 2015, kann ich mich wohl auf den Kopf stellen und/oder in die Einkommensteuererklärung eintragen was ich will: ich bekomme kein Geld "erstattet" (zurück).

                        Vom ALG1 werden ja lediglich Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung abgeführt und keinerlei Steuern.

                        Was soll ich dann anfangen mit dem Tipp von Charlie24: "Ich würde einfach mal nach Verlustvortrag Studium suchen" ???

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                          #13
                          AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                          Hallo Finker,

                          Charlie24 wollte dir damit sagen -> wenn du mit diesen Stichworten suchst, dass ein Verlustvortrag immer nur dein Gesamtbetrag der Einkünfte mindert bis Null und damit keine Auswirkung hat, außer gezahlte Steuer wiederzubekommen, oder du hast soviel Werbungskosten, dass ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte als Verlustvortrag sich im Folgejahr auswirken würde.

                          Aber wie du schreibst hast du ja in den Vorjahren immer gearbeitet und deine Werbungskosten wurden dort schon berücksichtigt.

                          Als es bleibt beim wie im letzten Beitrag von mir geschrieben.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                            Okay - vielen Dank bis dahin

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Als Student 2015 fast das ganze Jahr ALG 1 bezogen. Steuererklärung nötig/sinnvol

                              Hallo,

                              Charlie24 stösst dich direkt mit der Nase drauf

                              Zitat: Verlustvortrag Studium

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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