Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ihr gute Tipps für uns habt.
Wir heiraten in wenigen Tagen und erwarten Ende Januar unser erstes Kind. Mein zukünftiger Ehemann verdient mehr als ich und möchte die ersten beiden Monate nach der Geburt (ca. Februar + März) in Elternzeit gehen. Ich werde nach der Geburt mind. 1 Jahr Zuhause bleiben.
Nach der Heirat kommen wir ja automatisch in die Steuerklasse 4.
Zu wann macht dann ein Steuerklassenwechsel Sinn?
1) direkt nach der Heirat in 3(er) und 5 (ich)? Andersherum wäre es ja sinnlos, da es für ein höheres Elterngeld eh zu spät ist, richtig?
2) zum Jahreswechsel?
3) direkt nach der Geburt? Hat die Steuerklasse Auswirkung auf die Auszahlung des Mutterschaftsgeld?
4) nach Ende des Mutterschutz
5) nach Ablauf des Bezugszeitraum vom Elterngeld (also 12 Monate nach Geburt)?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
MUC85
ich hoffe, dass ihr gute Tipps für uns habt.
Wir heiraten in wenigen Tagen und erwarten Ende Januar unser erstes Kind. Mein zukünftiger Ehemann verdient mehr als ich und möchte die ersten beiden Monate nach der Geburt (ca. Februar + März) in Elternzeit gehen. Ich werde nach der Geburt mind. 1 Jahr Zuhause bleiben.
Nach der Heirat kommen wir ja automatisch in die Steuerklasse 4.
Zu wann macht dann ein Steuerklassenwechsel Sinn?
1) direkt nach der Heirat in 3(er) und 5 (ich)? Andersherum wäre es ja sinnlos, da es für ein höheres Elterngeld eh zu spät ist, richtig?
2) zum Jahreswechsel?
3) direkt nach der Geburt? Hat die Steuerklasse Auswirkung auf die Auszahlung des Mutterschaftsgeld?
4) nach Ende des Mutterschutz
5) nach Ablauf des Bezugszeitraum vom Elterngeld (also 12 Monate nach Geburt)?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
MUC85
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