Hallo zusammen,
ich verfolge das Forum regelmäßig und stoße dabei öfter auf ein Thema, was ich selber noch nicht ganz verstanden habe...
Ich bin im normalen Anstellungsverhältnis und zahle ganz normal meine SV-Abgaben. Was ich bisher immer ignoriert habe waren bei der Steuererklärung der Punkt zur Altersvorsorge. Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass sich eine Eingabe von Beiträgen zur Rentenversicherung nicht lohnen, da es dafür "eh" pauschale Beträge gibt...
Ich lese jetzt immer häufiger, dass ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung welche mir jeden Monat mit meinem Gehalt abgezogen werden auch steuerlich absetzen kann. Aktuell wohl 80 % der Summe abzüglich des Arbeitgeber-Anteils. Verstehe ich das so richtig? Wirkt sich dies in etwa so aus wie die Eingabe von Werbungskosten zum Beispiel durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
Danke für Eure Hilfe und Rückmeldung
VG Bros
ich verfolge das Forum regelmäßig und stoße dabei öfter auf ein Thema, was ich selber noch nicht ganz verstanden habe...
Ich bin im normalen Anstellungsverhältnis und zahle ganz normal meine SV-Abgaben. Was ich bisher immer ignoriert habe waren bei der Steuererklärung der Punkt zur Altersvorsorge. Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass sich eine Eingabe von Beiträgen zur Rentenversicherung nicht lohnen, da es dafür "eh" pauschale Beträge gibt...
Ich lese jetzt immer häufiger, dass ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung welche mir jeden Monat mit meinem Gehalt abgezogen werden auch steuerlich absetzen kann. Aktuell wohl 80 % der Summe abzüglich des Arbeitgeber-Anteils. Verstehe ich das so richtig? Wirkt sich dies in etwa so aus wie die Eingabe von Werbungskosten zum Beispiel durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
Danke für Eure Hilfe und Rückmeldung
VG Bros
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