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Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

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    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich verfolge das Forum regelmäßig und stoße dabei öfter auf ein Thema, was ich selber noch nicht ganz verstanden habe...

    Ich bin im normalen Anstellungsverhältnis und zahle ganz normal meine SV-Abgaben. Was ich bisher immer ignoriert habe waren bei der Steuererklärung der Punkt zur Altersvorsorge. Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass sich eine Eingabe von Beiträgen zur Rentenversicherung nicht lohnen, da es dafür "eh" pauschale Beträge gibt...

    Ich lese jetzt immer häufiger, dass ich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung welche mir jeden Monat mit meinem Gehalt abgezogen werden auch steuerlich absetzen kann. Aktuell wohl 80 % der Summe abzüglich des Arbeitgeber-Anteils. Verstehe ich das so richtig? Wirkt sich dies in etwa so aus wie die Eingabe von Werbungskosten zum Beispiel durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?

    Danke für Eure Hilfe und Rückmeldung

    VG Bros

    #2
    AW: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Beiträge zur GESETZLICHEN Rentenversicherung stehen regelmäßig auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung und sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Wie sich die auswirken, siehst Du an der Steuerberechnung laut deinem Bescheid bzw. der Berechnung Deines Steuerprogramms. Die steuerliche Abzugsfähigkeit steigt jedes Jahr, bis wir in 2025 bei 100 % angelangt sein werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

      Hallo Picard777,

      danke für Deine schnelle Rückmeldung. Ich habe diese Anlage noch nie ausgefüllt...ergo da jetzt immer etwas verschenkt ?? Oder werden die Daten durchs Finanzamt auch berücksichtigt, wenn man nur die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung einträgt?

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        #4
        AW: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

        in der Regel wird das das FA ergänzen. Ohne Anlage Vorsorgeaufwand kann man u. U. aber schon was verschenken.

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          #5
          AW: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

          Danke Dann weiß ich auf alle Fälle für die nächste Steuererklärung Bescheid

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            #6
            AW: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            in der Regel wird das das FA ergänzen. Ohne Anlage Vorsorgeaufwand kann man u. U. aber schon was verschenken.
            Meist sind die Höchstbeträge schon erreicht. Wenn aber nicht, dann wird es relevant. Und von diesen "zusätzlichen" Punkten hat das Finanzamt ja keine Kenntnis, wenn Du sie nicht erklärst.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

              Eigentlich hilft es nur, in einem der bisherigen Steuerbescheide nachzuschauen. Nur dann kann man sicher sagen, ob das Finanzamt die Beiträge von sich aus berücksichtigt hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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