Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer-Nachzahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer-Nachzahlung

    Hallo,

    falls mir jemand helfen könnte, wäre das sehr nett.

    Wo (welcher Bogen, welche Zeile, ich finde das leider nicht) kann ich

    - die Nachzahlung der Kirchensteuer aus 2014
    - eine Nachzahlung des Soli-Zuschlages aus 2014

    in meine aktuelle Steuererklärung eintragen?

    Zusätzlich habe ich eine Verständnisfrage: Ich habe gelesen, dass ich die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen kann. Sie wird aber bereits in der Anlage N in Zeile 6 eingetragen. Kann ich sie jetzt zusätzlich noch irgendwo eintragen?

    Vielen Dank im Voraus schon mal für eventuelle Antworten. :-)

    #2
    AW: Kirchensteuer-Nachzahlung

    Die in einem Jahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer ist auf Seite 2 des Hauptvordrucks in Zeile 42 einzutragen.

    Die Summe aus der einbehaltenen Kirchenlohnsteuer laut der Lohnsteuerbescheinigung 2015 und der 2015 geleisteten Nachzahlung für 2014 musst du selbst bilden.

    Der Soli gehört nirgendwo hin!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer-Nachzahlung

      Hallo Charlie24,

      dankeschön für die schnelle Antwort!

      Viele Grüße
      AS1502

      Kommentar

      Lädt...
      X