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Dringend Hilfe gesucht für "Verpflegungszuschüsse"

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    Dringend Hilfe gesucht für "Verpflegungszuschüsse"

    Hallo zusammen,

    ich suche verzweifelt die Eintragungsmöglichkeit im Elster Onlineportal für die Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung 2015 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit). Ich habe hier für 131 Auswärtstätigkeiten über 8 Stunden insgesamt 1572€ steuerfrei erhalten. Das ist auch so korrekt.
    Genügt es, wenn ich die 131 Tage in Zeile 52 eintrage und dann in Zeile 57 den Betrag (1572€)? Ich habe irgendwo gelesen, dass ist diesen Betrag noch zusätzlich an anderer Stelle eingeben muss, sonst wird es nachversteuert. Es ist aber ja insgesamt steuerfrei. Wie mache ich es richtig. Bitte so erklären, dass auch "ich" es verstehe :-)

    Schonmal vorab vielen Dank.

    #2
    AW: Dringend Hilfe gesucht für "Verpflegungszuschüsse"

    Genügt es, wenn ich die 131 Tage in Zeile 52 eintrage und dann in Zeile 57 den Betrag (1572€)?
    Das sollte genügen. Im Ergebnis kommt dann 0 raus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Dringend Hilfe gesucht für "Verpflegungszuschüsse"

      Und es wird dann auch nicht nachversteuert? Das ist dann so ausreichend?

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        #4
        AW: Dringend Hilfe gesucht für "Verpflegungszuschüsse"

        Und es wird dann auch nicht nachversteuert?
        So ist es! Du hast deinen Verpflegungsmehraufwand für Auswärtstätigkeit erklärt und der Arbeitgeber hat ihn dir steuerfrei ersetzt.
        Da bleibt nichts zum nachversteuern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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