Steuerfestsetzung?

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  • senga
    Neuer Benutzer
    • 04.10.2016
    • 1

    #1

    Steuerfestsetzung?

    Mal eine grundsätzliche Frage: Kann ich an meiner Steuerfestsetzung für 2015 aus dem Juli 2016 noch etwas ändern? Die einmonatige Einspruchsfrist ist natürlich längst abgelaufen...
    Danke für Antworten
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    AW: Steuerfestsetzung?

    Du selbst sicher nicht, der Bescheid ist bestandskräftig!

    Mit Elster hat deine Frage nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: Steuerfestsetzung?

      Hallo senga,

      wenn der Bescheid bestandskräftig ist geht normalerweise nichts mehr.

      Tschüß

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      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: Steuerfestsetzung?

        Du kannst beantragen die Steuer zu erHÖHEN, das geht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • DC1961-1
          Erfahrener Benutzer
          • 09.02.2011
          • 705

          #5
          AW: Steuerfestsetzung?

          Hallo senga,

          warum sollten/wollen Sie das tun?
          Haben Sie alte Quittungen gefunden, die Sie geltend machen möchten?
          Haben Sie neue Bescheinigungen erhalten, die Ihr Einkommen anders dastehen lassen?

          Ein schnelles NEIN ist mir . . . zu einfach.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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