Hallo Zusammen,
ich bin gerade dabei die Verlustvorträge der Jahre 2009 bis 2014 für mich und meine Frau zusammen zu stellen. Es ist das erste Mal, dass wir uns damit befassen (ich bin gerade fertig mit dem Studium und meine Frau studiert noch). Daher haben wir noch ein paar Fragen. Vielleicht kann ja wer helfen.
Situation: Ich habe von 2008 bis 2015 studiert (2008-2014 Bachelor und 2014 bis Anfang 2015 Master) und habe nun meinen ersten festen Job. Meine Frau studiert seit 2012 Medizin (Sie hat vorher eine Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin gemacht). Wir haben im Juli diesen Jahres geheiratet. Nun würde ich gern die Kosten für meinen Master als Werbungskosten absetzen und bin darüber gestolpert, dass ich für jedes Jahr eine Erklärung über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beim Finanzamt beantragen muss. Gleiches gilt für meine Frau. In dieser Zeit hatten wir keine Steuerpflichtigen Jobs und es wurden auch keine Einkommenssteuererklärungen gemacht, sodass es noch möglich sein sollte alles ab 2009 nachzuholen.
Frage: Müssen wir für die Jahre 2009 bis 2014 (in meinem Fall 2009 bis 2014 - im Fall meiner Frau 2012 bis 2014) jeweils getrennte Erklärungen zur Feststellung der Verlustvorträge einreichen (waren in dieser Zeit nicht verheiratet) oder können wir eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Beste Grüße
ich bin gerade dabei die Verlustvorträge der Jahre 2009 bis 2014 für mich und meine Frau zusammen zu stellen. Es ist das erste Mal, dass wir uns damit befassen (ich bin gerade fertig mit dem Studium und meine Frau studiert noch). Daher haben wir noch ein paar Fragen. Vielleicht kann ja wer helfen.
Situation: Ich habe von 2008 bis 2015 studiert (2008-2014 Bachelor und 2014 bis Anfang 2015 Master) und habe nun meinen ersten festen Job. Meine Frau studiert seit 2012 Medizin (Sie hat vorher eine Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin gemacht). Wir haben im Juli diesen Jahres geheiratet. Nun würde ich gern die Kosten für meinen Master als Werbungskosten absetzen und bin darüber gestolpert, dass ich für jedes Jahr eine Erklärung über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beim Finanzamt beantragen muss. Gleiches gilt für meine Frau. In dieser Zeit hatten wir keine Steuerpflichtigen Jobs und es wurden auch keine Einkommenssteuererklärungen gemacht, sodass es noch möglich sein sollte alles ab 2009 nachzuholen.
Frage: Müssen wir für die Jahre 2009 bis 2014 (in meinem Fall 2009 bis 2014 - im Fall meiner Frau 2012 bis 2014) jeweils getrennte Erklärungen zur Feststellung der Verlustvorträge einreichen (waren in dieser Zeit nicht verheiratet) oder können wir eine gemeinsame Erklärung abgeben.
Beste Grüße
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