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Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

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    Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

    Hallo liebe Gemeinschaft,

    Leider herrscht bei uns nach dem Wechsel der Steuerklassen bereits schon etwas Unmut, da wir nicht sicher sind, wieviel weniger die Frau jetzt verdient.

    Voraussetzungen vorher :


    --- Hessen ---


    Er:
    Arbeiter in der chemischen Industrie
    Steuerklasse 1
    Gehalt ca: 3400€ brutto

    Sie:
    Beamtin auf Widerruf
    Steuerklasse 1
    Gehalt ca: 1350€ brutto



    1. Hat der Wechsel Sinn gemacht?

    2. Wie bekomme ich die exakte Differenz heraus, um meiner Frau den "Verlust" durch den Wechsel entsprechend auszugleichen?


    Wer kann mir da weiter helfen? Gerne stelle ich auch Abrechnungen zur Verfügung. Bitte bitte um hilfe

    #2
    AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

    Zitat von manustrip Beitrag anzeigen
    1. Hat der Wechsel Sinn gemacht?
    2. Wie bekomme ich die exakte Differenz heraus, um meiner Frau den "Verlust" durch den Wechsel entsprechend auszugleichen?
    Hallo,

    am ehesten bekommt man das durch Rechnen heraus.
    Das geht durch eine Anlage eines Musterfalls im ElsterOnline-Portal via Browser,
    oder mit einem Windows PC durch Installation der kostenlosen Software ElsterFormuar.

    Zur Überlegung und Klarstellung:
    eine Steuerklassenverteilung sollte so vorgenommen werden, dass die einbehaltene Monatslohnsteuer
    in der Summe des Jahres, idealerweise der zu entrichtenden Einkommensteuer entspricht.
    Es gibt in dem Sinne keinen "Verlust", es kann nur eine unpassende Konstellation gegeben sein.
    Bei der Einkommensteuererklärung als Jahresabrechnung wird quasi Kassensturz gemacht.
    Ein vermeintlicher monatlicher "Verlust" zeigt sich bei der Einkommensteuerberechnung als Erstattung.
    Wobei bei maximaler monatlicher "Gehaltsausbeute" durchaus eine Nachzahlung fällig werden kann.

    Eine Suche im www nach Steuerklassenkombination o.ä. sollte für Ihre Gehälterverteilung schon die passende
    Entscheidungshilfe liefern.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 20.10.2016, 01:20.
    Gruß, Basteltyp

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    Kommentar


      #3
      AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

      Hallo manustrip,

      in welche Steuerklassenkombination du gewechselt hast, hast du hier nicht verraten.

      Basteltyp hat dir ja schon passende Hinweise gegeben -> einfach mal durchrechnen erst mit einem Lohnsteuerrechner und dann mal eine Einkommensteuerberechnung für das Jahr durchführen.

      Bei Steuerklasse IV/IV mit Faktorverfahren muss man im Normalfall nicht mit einer Nachzahlung bei der Veranlagung rechnen, aber bei III/V kann das durchaus passieren.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

        Ich schließe mich meinen Vorrednern vollumfänglich an.

        Hier ist das offizielle Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2016, das für 2017 existiert noch nicht: http://www.bundesfinanzministerium.d...wahl-2016.html

        Aber wie schon von den Vorrednern gesagt: Der Lohnsteuerabzug ist lediglich eine Vorauszahlung, abgerechnet bzw. Kassensturz wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, d.h. auf die ENDGÜLTIGE Einkommensteuer laut Einkommensteuerbescheid hat der Lohnsteuerabzug bzw. die Lohnsteuerklasse bzw. das Faktorverfahren genau folgenden Einfluss: Nichts, niente, gar nichts, null, ... , ... , irrelevant, vergiss es,etc. etc.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

          1. Hat der Wechsel Sinn gemacht?
          Ob ein Steuerklassenwechsel, ich nehme mal an zu III/V, Sinn gemacht hat, hängt von den damit verfolgten Zielen ab.

          Auf die Höhe der Einkommensteuer hat es bekanntlich keine Auswirkungen, das laufende Netto des Ehegatten in Klasse III steigt, das des Ehegatten in Klasse V sinkt, zunächst steht monatlich insgesamt mehr Geld zur Verfügung.

          Die Ehegatten sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Beträgt die Nachzahlung, wie hier erwartbar, mehr als 400,00 €, setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, damit ist der Vorteil dann wieder weg.

          Rechnen lässt sich das am einfachsten mit einem der vielen Steuerklassenrechner, die im Netz leicht zu finden sind. Mit Elster hat das Thema eigentlich nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

            Alles klar ok vielen Dank für die sehr schnellen und zugleich aussagekräftigen antworten!

            Richtig, es wurde in III und V gewechselt.

            Nun, dann muss ich mir das nochmals durch rechnen (lassen?).. Sehe da nämlich nicht wirklich durch und die Frau drängt darauf, ihren "Verlust" beziffert und oder auch ausgeglichen zu bekommen.



            Vielen Dank für eure umfangreiche Hilfe!

            Kommentar


              #7
              AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

              Nochmal: Sie hat KEINEN Verlust, zumindest keinen endgültigen. Denn der vorläufige Verlust beim Lohnsteuerabzug wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder ausgeglichen.

              Wenn DU unbedingt trotzdem rechnen willst: www.abgabenrechner.de
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

                Zitat von manustrip Beitrag anzeigen
                Alles klar ok vielen Dank für die sehr schnellen und zugleich aussagekräftigen antworten!

                Richtig, es wurde in III und V gewechselt.

                Nun, dann muss ich mir das nochmals durch rechnen (lassen?).. Sehe da nämlich nicht wirklich durch und die Frau drängt darauf, ihren "Verlust" beziffert und oder auch ausgeglichen zu bekommen.



                Vielen Dank für eure umfangreiche Hilfe!
                Hallo manustrip,

                wenn ihr alles in eine Haushaltskasse schmeißt hat niemand einen Verlust -> und letztendlich ja auch nicht, spätestens nach der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr-> siehe Vorredner.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Unklarheit nach Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

                  ... die Frau drängt darauf, ihren "Verlust" beziffert und oder auch ausgeglichen zu bekommen.
                  Das ist zwar im Zeitalter der absoluten Gleichberechtigung vielleicht verständlich, unterm Strich macht ihr aber aufgrund der momentan doch deutlich unterschiedlichen Bruttolöhne bei Zusammenveranlagung einen Splittinggewinn von rund 600,00 € jährlich.
                  Den könnt ihr hälftig aufteilen, das heißt, du zahlst am Jahresende 300,00 € an deine Frau.

                  Im Übrigen kannst du deiner Frau aus deinem höheren Netto einfach soviel zahlen, dass sie auf ihr früheres Nettogehalt kommt. Dazu muss man eigentlich nichts rechnen, denn von dem Steuerklassenwechsel hast nur du profitiert.
                  Auch die Nachzahlung und eventuelle Vorauszahlungen musst du bei einem absolut gerechten Ausgleich alleine leisten.

                  Ob das in einer Ehe tatsächlich so gemacht werden sollte, ist eine andere Frage, zu der ich mich nicht äußern möchte.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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