Hoffe hab hier das richtige Unterforum gewählt.
Frage ist simpel:
Hab 2016 ein Kleingewerbe angemeldet.
2015 hab ich noch als Arbeitnehmer gearbeitet.
Wollte jetzt (ich weiß bin spät dran) die Steuererklärung für 2015 abgeben.
Gebe ich in Elster die neuer Nummer an, die ich nach der Gewerbeanmeldung bekommen habe, oder die Nummer, die ich noch hatte als Arbeitnehmer in 2015?
Frage ist simpel:
Hab 2016 ein Kleingewerbe angemeldet.
2015 hab ich noch als Arbeitnehmer gearbeitet.
Wollte jetzt (ich weiß bin spät dran) die Steuererklärung für 2015 abgeben.
Gebe ich in Elster die neuer Nummer an, die ich nach der Gewerbeanmeldung bekommen habe, oder die Nummer, die ich noch hatte als Arbeitnehmer in 2015?
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