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Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

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    Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

    Hallo,

    wir haben Ende 2003 einen denkmalgeschützten Altbau gekauft. Die Baugenehmigung sowie der Beginn der Sanierung erfolgte 2004.

    2005 haben wir (damals über eine Steuerberaterin) erstmals Sanierungskosten mit der Anlage FW (Zeile 69; Abzugsbetrag 9%) geltend gemacht.
    Seit einigen Jahren erstelle ich selbst die Steuererklärung. Ich habe zuletzt für das Jahr 2014 einen Abzug beantragt; für 2015 nicht mehr. Leider finde ich keine Notizen bzw. Infos zur Förderungsdauer in meinen Unterlagen. Zusammen mit dem kürzlich erhaltenen Steuerbescheid für 2015 habe ich geänderte Steuerbescheide für 2013 und 2014 erhalten, in der der Abzug für die Förderung von Wohneigentum fehlte und daher Nachzahlungen für 2013 und 2014 gefordert werden.
    Wenn diese Nachforderungen korrekt sind, wäre die Förderungsdauer 8 Jahre. Ist das korrekt bzw. wie lang ist die "Förderungsdauer" in diesem Fall?
    Gibt es dazu Quellen im Internet? [Edit] Ich konnte keine Infos zur Förderungsdauer im Internet finden.[/Edit]

    Grüße

    Alexander
    Zuletzt geändert von alexander_; 27.10.2016, 22:16.

    #2
    AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

    Die Frage hat jetzt zwar mit Elster nichts zu tun, aber die Förderzeitraume bei Baudenkmälern sind gesetzlich geregelt:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Frage hat jetzt zwar mit Elster nichts zu tun, aber die Förderzeitraume bei Baudenkmälern sind gesetzlich geregelt:

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html

      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
      Vielen Dank für die Antwort!
      Ich hatte mich beim Anschauen des Forums auch gefragt, ob unabhängig vom Programm Fragen zur Steuereklärung gestellt und auch beantwort werden. Dies geschah derart oft, dass ich mich getraut habe, meine Frage zu stellen. :-)

      Nach meinem Verständnis der Quelle zu § 10f war die Beantragung der Förderungsdauer über 10 Jahre durch mich demnach korrekt. Ich werde voraussichtlich noch eine Rechtsberatung einholen und einen Widerspruch einlegen.

      Grüße

      Alexander

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        #4
        AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

        Hallo alexander_,

        hast du dir die geänderten Bescheide mal angeschaut, da muss doch das Finanzamt eine Begründung reingeschrieben haben.

        Gab es eine andere Förderung nach §10e zum Beispiel usw.....

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

          Hallo,

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo alexander_,

          hast du dir die geänderten Bescheide mal angeschaut, da muss doch das Finanzamt eine Begründung reingeschrieben haben.

          Gab es eine andere Förderung nach §10e zum Beispiel usw.....

          Tschüß
          Es gibt diese Erklärung (Änderung zu dem alten Steuerbescheid):

          "Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert."

          "Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
          Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."

          Ich weiß nicht, welcher Grundlagenbescheid einen Einfluss auf meine Förderung gehabt haben könnte.

          Grüße

          Alexander

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

            Zitat von alexander_ Beitrag anzeigen
            Hallo,



            Es gibt diese Erklärung (Änderung zu dem alten Steuerbescheid):

            "Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert."

            "Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
            Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."

            Ich weiß nicht, welcher Grundlagenbescheid einen Einfluss auf meine Förderung gehabt haben könnte.

            Grüße

            Alexander
            Da steht ja auch:
            "Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
            Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."

            und nichts von Förderung.
            Suche im Bescheid Änderungen bei den Einkünften.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

              Hallo,

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Da steht ja auch:
              "Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
              Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."

              und nichts von Förderung.
              Suche im Bescheid Änderungen bei den Einkünften.
              Es fehlt lediglich die Zeile "Aufwendungen für die eigengenutzte Wohnung". Um diesen fehlenden Betrag ist das zu versteuernde Einkommen höher. Alle anderen Werte sind unverändert.
              Ich habe Einspruch eingelegt.

              Grüße

              Alexander

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                #8
                AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)

                Dann wäre hier die Frage, ob Sie ein gesamtes Haus gekauft haben oder nur eine Eigentumswohnung von einem Bauträger?
                Da hier anscheinend eine Feststellung über die Förderung gemacht wurde, riecht dies nämlich stark nach Bauträger.

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