Hallo,
wir haben Ende 2003 einen denkmalgeschützten Altbau gekauft. Die Baugenehmigung sowie der Beginn der Sanierung erfolgte 2004.
2005 haben wir (damals über eine Steuerberaterin) erstmals Sanierungskosten mit der Anlage FW (Zeile 69; Abzugsbetrag 9%) geltend gemacht.
Seit einigen Jahren erstelle ich selbst die Steuererklärung. Ich habe zuletzt für das Jahr 2014 einen Abzug beantragt; für 2015 nicht mehr. Leider finde ich keine Notizen bzw. Infos zur Förderungsdauer in meinen Unterlagen. Zusammen mit dem kürzlich erhaltenen Steuerbescheid für 2015 habe ich geänderte Steuerbescheide für 2013 und 2014 erhalten, in der der Abzug für die Förderung von Wohneigentum fehlte und daher Nachzahlungen für 2013 und 2014 gefordert werden.
Wenn diese Nachforderungen korrekt sind, wäre die Förderungsdauer 8 Jahre. Ist das korrekt bzw. wie lang ist die "Förderungsdauer" in diesem Fall?
Gibt es dazu Quellen im Internet? [Edit] Ich konnte keine Infos zur Förderungsdauer im Internet finden.[/Edit]
Grüße
Alexander
wir haben Ende 2003 einen denkmalgeschützten Altbau gekauft. Die Baugenehmigung sowie der Beginn der Sanierung erfolgte 2004.
2005 haben wir (damals über eine Steuerberaterin) erstmals Sanierungskosten mit der Anlage FW (Zeile 69; Abzugsbetrag 9%) geltend gemacht.
Seit einigen Jahren erstelle ich selbst die Steuererklärung. Ich habe zuletzt für das Jahr 2014 einen Abzug beantragt; für 2015 nicht mehr. Leider finde ich keine Notizen bzw. Infos zur Förderungsdauer in meinen Unterlagen. Zusammen mit dem kürzlich erhaltenen Steuerbescheid für 2015 habe ich geänderte Steuerbescheide für 2013 und 2014 erhalten, in der der Abzug für die Förderung von Wohneigentum fehlte und daher Nachzahlungen für 2013 und 2014 gefordert werden.
Wenn diese Nachforderungen korrekt sind, wäre die Förderungsdauer 8 Jahre. Ist das korrekt bzw. wie lang ist die "Förderungsdauer" in diesem Fall?
Gibt es dazu Quellen im Internet? [Edit] Ich konnte keine Infos zur Förderungsdauer im Internet finden.[/Edit]
Grüße
Alexander
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