AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Dann wäre hier die Frage, ob Sie ein gesamtes Haus gekauft haben oder nur eine Eigentumswohnung von einem Bauträger?
Da hier anscheinend eine Feststellung über die Förderung gemacht wurde, riecht dies nämlich stark nach Bauträger.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Einklappen
X
-
AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Hallo,
Zitat von stiller Beitrag anzeigenDa steht ja auch:
"Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."
und nichts von Förderung.
Suche im Bescheid Änderungen bei den Einkünften.
Ich habe Einspruch eingelegt.
Grüße
Alexander
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Zitat von alexander_ Beitrag anzeigenHallo,
Es gibt diese Erklärung (Änderung zu dem alten Steuerbescheid):
"Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert."
"Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."
Ich weiß nicht, welcher Grundlagenbescheid einen Einfluss auf meine Förderung gehabt haben könnte.
Grüße
Alexander
"Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."
und nichts von Förderung.
Suche im Bescheid Änderungen bei den Einkünften.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Hallo,
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo alexander_,
hast du dir die geänderten Bescheide mal angeschaut, da muss doch das Finanzamt eine Begründung reingeschrieben haben.
Gab es eine andere Förderung nach §10e zum Beispiel usw.....
Tschüß
"Der Bescheid ist nach §175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert."
"Der Steuerbescheid wurde wegen der Mitteilung/en des zuständigen
Finanzamts/der zuständigen Finanzämter über (Beteiligungs-) Einkünfte geändert."
Ich weiß nicht, welcher Grundlagenbescheid einen Einfluss auf meine Förderung gehabt haben könnte.
Grüße
Alexander
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Hallo alexander_,
hast du dir die geänderten Bescheide mal angeschaut, da muss doch das Finanzamt eine Begründung reingeschrieben haben.
Gab es eine andere Förderung nach §10e zum Beispiel usw.....
Tschüß
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Frage hat jetzt zwar mit Elster nichts zu tun, aber die Förderzeitraume bei Baudenkmälern sind gesetzlich geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
Ich hatte mich beim Anschauen des Forums auch gefragt, ob unabhängig vom Programm Fragen zur Steuereklärung gestellt und auch beantwort werden. Dies geschah derart oft, dass ich mich getraut habe, meine Frage zu stellen. :-)
Nach meinem Verständnis der Quelle zu § 10f war die Beantragung der Förderungsdauer über 10 Jahre durch mich demnach korrekt. Ich werde voraussichtlich noch eine Rechtsberatung einholen und einen Widerspruch einlegen.
Grüße
Alexander
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Die Frage hat jetzt zwar mit Elster nichts zu tun, aber die Förderzeitraume bei Baudenkmälern sind gesetzlich geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html
Einen Kommentar schreiben:
-
Frage zu Anlage FW (Förderungsdauer Denkmal)
Hallo,
wir haben Ende 2003 einen denkmalgeschützten Altbau gekauft. Die Baugenehmigung sowie der Beginn der Sanierung erfolgte 2004.
2005 haben wir (damals über eine Steuerberaterin) erstmals Sanierungskosten mit der Anlage FW (Zeile 69; Abzugsbetrag 9%) geltend gemacht.
Seit einigen Jahren erstelle ich selbst die Steuererklärung. Ich habe zuletzt für das Jahr 2014 einen Abzug beantragt; für 2015 nicht mehr. Leider finde ich keine Notizen bzw. Infos zur Förderungsdauer in meinen Unterlagen. Zusammen mit dem kürzlich erhaltenen Steuerbescheid für 2015 habe ich geänderte Steuerbescheide für 2013 und 2014 erhalten, in der der Abzug für die Förderung von Wohneigentum fehlte und daher Nachzahlungen für 2013 und 2014 gefordert werden.
Wenn diese Nachforderungen korrekt sind, wäre die Förderungsdauer 8 Jahre. Ist das korrekt bzw. wie lang ist die "Förderungsdauer" in diesem Fall?
Gibt es dazu Quellen im Internet? [Edit] Ich konnte keine Infos zur Förderungsdauer im Internet finden.[/Edit]
Grüße
AlexanderZuletzt geändert von alexander_; 27.10.2016, 20:16.
Einen Kommentar schreiben: