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Nachträgliche änderungen?

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    Nachträgliche änderungen?

    Guten Tag,

    mir ist ein Fehler bei der Angabe der Kilometerpauschale unterlaufen (Zahlendreher),
    wie und in welcher Form muß ich das Anzeigen?

    Die Steuererklärung ist schon komplett durch bevor es mir aufgefallen ist.

    Gruß

    #2
    AW: Nachträgliche änderungen?

    Zitat von Stephan BE Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    mir ist ein Fehler bei der Angabe der Kilometerpauschale unterlaufen (Zahlendreher),
    wie und in welcher Form muß ich das Anzeigen?

    Die Steuererklärung ist schon komplett durch bevor es mir aufgefallen ist.

    Gruß
    wie durch?
    Aufm Bescheid steht da was unter Rechtsbehelfsbelehrung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Nachträgliche änderungen?

      Mit komplett durch meine ich das ich den Steuerbescheid (Einkommensteuer etc.) schon zurückbekommen habe.

      Grr. unter Rechtsbehelfsbelehrung steht jede Menge.

      Mit andern Worten muss ich schriftlich gegen meinen Steuerbescheid Einspruch erheben.


      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Nachträgliche änderungen?

        Zitat von Stephan BE Beitrag anzeigen
        Mit komplett durch meine ich das ich den Steuerbescheid (Einkommensteuer etc.) schon zurückbekommen habe.

        Grr. unter Rechtsbehelfsbelehrung steht jede Menge.

        Mit andern Worten muss ich schriftlich gegen meinen Steuerbescheid Einspruch erheben.


        Gruß
        Je nachdem, im EOP (ElsterOnlinePortal nach vorheriger Registrierung) kannst Du das auch online tun.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Nachträgliche änderungen?

          @ Stiller: Vielen dank für die Antworten!

          Ich habe die Steuererklärung über ElterFormular eingereicht, Ich bin also im EOP Registriert. Ich werde mal suchen wo und wie das geht.

          Gruß

          Kommentar


            #6
            AW: Nachträgliche änderungen?

            Zitat von Stephan BE Beitrag anzeigen
            @ Stiller: Vielen dank für die Antworten!

            Ich habe die Steuererklärung über ElterFormular eingereicht, Ich bin also im EOP Registriert. Ich werde mal suchen wo und wie das geht.

            Gruß
            Nein, bist Du nicht gezwungendermassen im EOP unterwegs.
            Du postest in Allgemein und Projekt.
            Du verwendest ElsterFormular?

            Deinen Einspruch kannst Du schriftlich oder im EOP machen.
            Zuletzt geändert von stiller; 31.10.2016, 17:23. Grund: ich bin stiller nicht Stiller
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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