Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei der jährlichen Abgabe der Umsatzsteuererklärung frage ich mich mich immer bei der Berechnung, wie werden eigentlich die Kfz Versicherungsbeiträge behandelt.
Kann ich die Versicherungsbeiträge voll anrechnen wie Zahlungen für meinen betrieb mit vorsteuer Beträgen?
Oder kann ich die Versicherungsbeiträge in der Umsatzsteuer nicht berücksichtigen und als Geschäftsausgaben beim Jahresabschluss als Eigenkapital mindernd buchen?
MfG Elsterküken
Bei der jährlichen Abgabe der Umsatzsteuererklärung frage ich mich mich immer bei der Berechnung, wie werden eigentlich die Kfz Versicherungsbeiträge behandelt.
Kann ich die Versicherungsbeiträge voll anrechnen wie Zahlungen für meinen betrieb mit vorsteuer Beträgen?
Oder kann ich die Versicherungsbeiträge in der Umsatzsteuer nicht berücksichtigen und als Geschäftsausgaben beim Jahresabschluss als Eigenkapital mindernd buchen?
MfG Elsterküken
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