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Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

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    Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bei der jährlichen Abgabe der Umsatzsteuererklärung frage ich mich mich immer bei der Berechnung, wie werden eigentlich die Kfz Versicherungsbeiträge behandelt.

    Kann ich die Versicherungsbeiträge voll anrechnen wie Zahlungen für meinen betrieb mit vorsteuer Beträgen?

    Oder kann ich die Versicherungsbeiträge in der Umsatzsteuer nicht berücksichtigen und als Geschäftsausgaben beim Jahresabschluss als Eigenkapital mindernd buchen?

    MfG Elsterküken

    #2
    AW: Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

    Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Sie werden bei der Umsatzsteuererklärung nicht berücksichtigt.

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      #3
      AW: Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      Versicherungen sind umsatzsteuerfrei. Sie werden bei der Umsatzsteuererklärung nicht berücksichtigt.
      Nicht immer. Wenn sie beispielsweise von Vermittlungsgesellschaften weiterberechnet werden, kann USt entstehen, die dann als Vorsteuer anrechenbar ist.

      Ausgaben die die Versicherungsbeiträge aber immer.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

        Ich dachte auch, dass Versicherungen umsatzsteuerfrei sind und bei der Umsatzsteuererklärung nicht berücksichtigt werden. Es wäre aber sinnvoll einen Experten genauer zu fragen: http://www.steumin.com/pages/leistungen.php

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          #5
          AW: Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

          Zitat von Marika2010 Beitrag anzeigen
          Ich dachte auch, dass Versicherungen umsatzsteuerfrei sind und bei der Umsatzsteuererklärung nicht berücksichtigt werden. Es wäre aber sinnvoll einen Experten genauer zu fragen: http://www.steumin.com/pages/leistungen.php
          Ich denke dass Roland Fe recht hat, auch wenn es absolute Ausnahmen sind. Das Problem ist aber nicht wirklich eins: ist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen, dann kann auch keine Vorsteuer abgezogen werden.

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            #6
            AW: Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

            Erst mal danke für eure Hilfe, so weit habe ich das schon mal Verstanden.

            Nur frage ich mich wo kann ich Sachversicherungen wie z. B. eine Kfz. Versicherung steuerlich berücksichtigen?

            Gibt es darüber einen § in der Abgaben Ordnung?

            MfG Elsterküken

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              #7
              AW: Kfz Versicherungsbeiträge für Geschäftswagen

              das haengt ganz davon ab, nach welcher methode sie ihr fahrzeug steuerlich absetzen wollen, hier gibt es verschiedene moeglichkeiten, was auch davon abhaengt, ob es ein privates kfz ist, welches auch dienstlich genutzt wird, oder anders herum.

              ich empfehle den gang zum steuerberater, die thematik ist komplex...

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