Wir sind seit dem letzten Jahr verheiratet und haben daher für 2015 erstmals eine zusammenveranlagte Steuererklärung abgegeben.
Wir sind beide Arbeitnehmer mit teilweiser Arbeitgeber-Erstattung der KV/PV-Beiträge (=> Höchstbetrag je 1900 €).
Meine Frau ist gesetzlich versichert, ich privat.
Das ist doch bitte kein Einzelfall, man findet aber keine verlässliche Auskunft zu folgender Situation:
Die selbst geleisteten Beiträge zu KV und PV meiner Frau übersteigen 4000 €, sind also bereits größer als die Summe unserer Höchstbeträge.
Meine steuerlich relevanten Beiträge (inklusive Beitragsrückerstattungen) liegen unter dem Höchstbetrag. Bisher (Einzelveranlagung als Unverheirateter) wurden daher bei mir weitere Vorsorgeaufwendungen bis zum Erreichen der 1900 € berücksichtigt.
Nun erhalten wir unseren Steuerbescheid, in dem keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt sind, da wir zusammen mit den "regulären" Beiträgen bereits die Summe unserer Höchstbeträge erreichen. Gemäß Rückfrage beim Finanzamt sei das richtig (obwohl es eine Schlechterstellung darstellt). Wir könnten unsere Steuererklärungen alternativ aber auch getrennt einreichen.
Im Internet findet man allerdings die Information, dass der Höchstbetrag auch bei zusammenveranlagten Verheirateten von jedem individuell ausgeschöpft werden kann, bei mir also weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu meinem Höchstbetrag berücksichtigt werden müssen.
Was ist richtig?
Herzlichen Dank für eine kompetente und belastbare Auskunft (ggf. unter Nennung von Paragraphen oder Urteilen).
Wir sind beide Arbeitnehmer mit teilweiser Arbeitgeber-Erstattung der KV/PV-Beiträge (=> Höchstbetrag je 1900 €).
Meine Frau ist gesetzlich versichert, ich privat.
Das ist doch bitte kein Einzelfall, man findet aber keine verlässliche Auskunft zu folgender Situation:
Die selbst geleisteten Beiträge zu KV und PV meiner Frau übersteigen 4000 €, sind also bereits größer als die Summe unserer Höchstbeträge.
Meine steuerlich relevanten Beiträge (inklusive Beitragsrückerstattungen) liegen unter dem Höchstbetrag. Bisher (Einzelveranlagung als Unverheirateter) wurden daher bei mir weitere Vorsorgeaufwendungen bis zum Erreichen der 1900 € berücksichtigt.
Nun erhalten wir unseren Steuerbescheid, in dem keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt sind, da wir zusammen mit den "regulären" Beiträgen bereits die Summe unserer Höchstbeträge erreichen. Gemäß Rückfrage beim Finanzamt sei das richtig (obwohl es eine Schlechterstellung darstellt). Wir könnten unsere Steuererklärungen alternativ aber auch getrennt einreichen.
Im Internet findet man allerdings die Information, dass der Höchstbetrag auch bei zusammenveranlagten Verheirateten von jedem individuell ausgeschöpft werden kann, bei mir also weitere Vorsorgeaufwendungen bis zu meinem Höchstbetrag berücksichtigt werden müssen.
Was ist richtig?
Herzlichen Dank für eine kompetente und belastbare Auskunft (ggf. unter Nennung von Paragraphen oder Urteilen).
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