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Verständnisfrage zu Abgeltungssteuer, Grenzsteuersatz

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    Verständnisfrage zu Abgeltungssteuer, Grenzsteuersatz

    Hallo an alle,

    ich habe eine grundsätzliche Frage und hoffe, dass die in diesem Forum nicht zu offtopic ist.

    Ich versuche das Prinzip zu verstehen, wie ich meine persönliche Steuersituation ermitteln kann.

    Ich habe Kapitalerträge im fünfstelligen Bereich, die Abgeltungssteuer wurde einbehalten und meine persönliches zu versteuerndes Einkommen liegt unter Euro 7000.

    Nach dem Link https://www.abgabenrechner.de/ekst/ habe ich einen Grenzsteuersatz von 0%.
    Wie werden jetzt die 25% Abgeltungssteuer mit meinem persönlichen Einkommen bei einem Grenzsteuersatz von 0% verrechnet / erstattet ?

    Ich hoffe die Frage ist verständlich genug. Vielen Dank im Vorwege für kommende Antworten und / oder Erklärungen.


    Loltoomuch

    #2
    AW: Verständnisfrage zu Abgeltungssteuer, Grenzsteuersatz

    In diesem Fall empfiehlt es sich, die Kapitalerträge zu erklären, wobei Zeile 4 der Anlage KAP mit 1 zu beantworten ist. Es werden Ihnen alle einbehaltenen Steuerabzüge erstattet.

    Kommentar


      #3
      AW: Verständnisfrage zu Abgeltungssteuer, Grenzsteuersatz

      Hallo Bolletax,

      vielen Dank für die schnelle Antwort, die ja auch inhaltlich eine schöne erstattung beinhalten würde. Allerdings würde ich diesen Zusammenhang gerne verstehen.

      Ich dachte, da ich mit meinem persönlichen Einkommen keine ESt zu entrichten habe, der Betrag der Kapitalerträge dann mein Einkommen darstellen und ich daraufhin die Differenz des Einkommensteuerbetrages aus der Grundtabelle und dem Abgeltungssteuerbetrag erhalte.

      Grüße Loltoomuch

      Kommentar


        #4
        AW: Verständnisfrage zu Abgeltungssteuer, Grenzsteuersatz

        Die persönliche Einkommensteuer wird anders berechnet:

        1. die "normalen" Einkünfte und
        2. die "fünfstelligen" Kapitaleinkünfte

        werden addiert und das gesamte Einkommen der Besteuerung unterworfen. Dabei ergibt sich eine Einkommensteuer in Höhe von X Euro, davon werden die bereits bezahlten Abgeltungssteuerbeträge abgezogen und die sich ergebenden Guthaben erstattet. Eine Nachzahlung kann nicht aufgrund der Kapitaleinkünfte entstehen, da diese immer nur mit 25% Steuer belegt werden. Auch dann, wenn die Einkommensteuer auf alle Einkünfte prozentual höher als die Abgeltungssteuer wäre.

        (Im vorliegenden Fall ergibt sich diese Situation nicht, da die "normalen" Einkünfte recht niedrig sind. Deshalb auch die vereinfachte Darstellung.)

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

        Kommentar


          #5
          AW: Verständnisfrage zu Abgeltungssteuer, Grenzsteuersatz

          Hallo loltoomuch,

          ich will noch etwas klarstellen. Unter "persönlichem Einkommen" verstehen Sie vermutlich das Einkommen ohne Kapitalerträge. Das ist nicht ganz richtig, denn ein persönliches und ein anderes Einkommen gibt es nicht; es wird immer das Gesamteinkommen zugrunde gelegt.

          Wenn aber Ihr Einkommen ohne Kapitalerträge zu einem Grenzsteuersatz von 0 % führt, kann eine Erstattung der Abgeltungssteuer in Frage kommen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Höhe der Kapitalerträge.

          Auf jeden Fall also die Günstigerprüfung beantragen. Eine Vorausberechnung der Steuer wird Ihnen Gewissheit verschaffen.

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