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Studium nach Erstausbildung absetzen?

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    Studium nach Erstausbildung absetzen?

    Hallo,

    ich beabsichtige meine 1. Steuererklärung überhaupt zu machen - hab also recht wenig Ahnung von Elster.

    Folgende Situation:
    Nachdem ich meine Ausbildung zum Industrieelektroniker erfolgreich abgeschloss, habe ich ein Elektrotechnikstudium ebenfalls erfolgreich absolviert. Seit 02.2009 arbeite ich als Dipl.-Ing. in einem Elektrobetrieb.
    Nach einem Urteil des BFH vom 18.06.2009, Az. VI R 14/07 können Kosten für eine zweite Ausbildung - in meinem Fall das ET-Studium als Werbungskosten abgezogen werden.

    1. Wo kann man die Studienkosten eintragen?
    2. Da die Studienkosten bedeutend höher sind als meine abgeführte Lohnsteuer muss ich
    einen Verlustvortrag beantragen bzw. generieren - gibt es dafür in Elster eine
    Möglichkeit bzw. wie macht man das überhaupt?
    3. Sind die Fahrtkosten während des Studiums als Studienkosten anrechenbar?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

    marcus82

    #2
    AW: Studium nach Erstausbildung absetzen?

    1. Werbungskosten Anlage N

    2. Nur wenn die Werbungskosten höher sind als der Bruttoarbeitslohn gibt es einen Verlustvor- oder rücktrag, auf die Lohnsteuer kommt es nicht an.

    3. ja

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