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Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

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    #16
    AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
    Ich würde einfach als Suchbegriff mal "Heul doch" probieren.
    Ich habs mal mit "Weiß der Geier" probiert und voila:

    http://www.filewatcher.com/p/libgeie...00002.xsd.html

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      #17
      AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

      Du bist ja gar nicht so dumm. Gut, hättest du direkt auf der Github-Seite von Geierlein geschaut, hättest du sogar Schemata gefunden, die nur wenige Jahre alt sind. Und was nützt dir der Kram jetzt?

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        #18
        AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ob die aktuellen kostenpflichtigen Programme noch unter Windows XP laufen? Da sind doch erhebliche Zweifel angebracht!

        Oder wolltest du vielleicht schreiben: niemand zwingt dich, mit ElsterFormular zu arbeiten?
        @Charlie24,
        kannst du Gedanken lesen !? ->genau das wollte ich eigentlich schreiben !
        Eigentlich ist es am besten, das Thema dichtzumachen !

        Tschüß

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          #19
          AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Du bist ja gar nicht so dumm. Gut, hättest du direkt auf der Github-Seite von Geierlein geschaut, hättest du sogar Schemata gefunden, die nur wenige Jahre alt sind. Und was nützt dir der Kram jetzt?
          Das ist eigentlich Proof of Concept. Es gibt die Dokumentation noch, Sie war bis vor einiger Zeit öffentlich und sie wurde absichtlich und mit krimineller Energie aus dem Netz entfernt. Kriminelle Energie deswegen, weil dem Radierer wohl schon klar war, dass §18 UStG eine Veröffentlichungspflicht impliziert. U.a. deswegen war die Doku ja öffentlich. Das Argument, dass den Schmarren wohl eh keiner durchblickt, und deswegen eine Veröffentlichung nur "Verwirrung" stiftet, verfängt nicht. Wie viele Steuergesetze müssten dann unveröffentlicht bleiben, weil nicht einmal die zur Ausführung beauftragten Beamten sie verstehen? (Die bekommen dazu Ausführungsrichtlinien ihres Arbeitgebers an die Hand.)

          Es bleibt spannend, wie sich die Elster Gang gegen eine direkte Aufforderung zur Veröffentlichung positionieren will.

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            #20
            AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

            ... dass §18 UStG eine Veröffentlichungspflicht impliziert.
            Schon wieder so eine Möchtegern-Jurist, der in den Kampf mit dem Finanzamt ziehen will!

            So ein böses Amt! Schreibt die elektronische Übermittlung nach einem vom Amt vorgegebenen Datensatz vor, veröffentlicht aber den Code nicht.

            So wird der Rechtsstaat nicht überleben!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

              ich habe noch nicht verstanden, wozu ein Steuerpflichtiger (kein Entwickler)
              die Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung braucht.
              Es gibt doch zig Anwendungen, die eine Übermittlung ermöglichen.
              Auch aus Buchhaltungsanwendungen ohne selbst Stricken zu müssen.

              Vielleicht denke ich auch zu einfältig und es klärt mich jemand auf.
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #22
                AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

                Keine Ahnung! Vielleicht sucht @Rabenkrähe nur nach einem Grund, keine Umsatzsteuer mehr anmelden zu müssen? Vielleicht will er auch nur ElsterFormular unter Windows XP am Laufen halten.

                Aber wenn ich den Schlusssatz in seinem letzten Beitrag lese und dann zu seinem ersten Beitrag springe:

                Es bleibt spannend, wie sich die Elster Gang gegen eine direkte Aufforderung zur Veröffentlichung positionieren will.
                https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post235820

                liest sich das für mich alles eher wie eine Kriegserklärung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

                  Das entgleitet irgendwie ein wenig. Es soll also in einem Rechtsstaat eine Kriegserklärung sein, wenn man auf Rechtsstaatlichkeit besteht? Eine gewagte Hypothese. Eigentlich lebt man dann doch nicht mehr in einem Rechtsstaat.

                  Also ich komm aus dem Westen und bin so geprägt, dass das Einfordern von Rechten ein absolut legitimer Vorgang ist. Jemand, der das als Kriegserklärung begreift, sollte sich fragen, ob er sich nicht besser einen anderen Staat sucht.

                  Um noch einmal nachzulegen: Für den Anspruch auf Information über die Umsatzsteuervoranmeldung sollte eigentlich das UStG genügen. Und was ist mit dem Rest? Darauf gibt es eine ganz klare gesetzliche Antwort:

                  Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
                  § 1 Grundsatz
                  (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

                  Wer anderer Meinung ist, kann das gerne begründen. Aber bitte nicht mit Hobbyjurist und Kriegserklärung. Auf diesem Niveau kann, ich auch mithalten, aber ich garantiere, das wird dann nicht gefallen.

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                    #24
                    AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

                    also wie in Post Nr. 5 von @holzgoe geraten, aber mit neuem Link: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/entwickler
                    einmal Registrieren, sollte die gewünschten Informationen bestimmt zugänglich machen.
                    Gruß, Basteltyp

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                      #25
                      AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

                      Es soll also in einem Rechtsstaat eine Kriegserklärung sein, wenn man auf Rechtsstaatlichkeit besteht?
                      Ich habe unter Berücksichtigung der Wortwahl Elster Gang geschrieben: liest sich das für mich alles eher wie eine Kriegserklärung.

                      Ich habe ja nicht geschrieben, dass es eine Kriegserklärung ist!

                      Ob die Formulierung in § 18 UStG, wonach die Umsatzsteueranmeldungen grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden müssen,
                      einen Anspruch auf Veröffentlichung des Quellcodes dieses Datensatzes begründen, ist vielleicht für Rechtstheoretiker interessant, für mich sicher nicht.

                      Ich erhalte bekanntlich ein Übertragungsprotokoll und und sehe damit auch die von mir übermittelten Inhalte. Und wenn mir ein Fehler unterlaufen ist, dann schicke ich eben eine korrigierte Anmeldung hinterher.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

                        Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
                        ich habe noch nicht verstanden, wozu ein Steuerpflichtiger (kein Entwickler)
                        die Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung braucht.
                        Selbst als angeblicher Proof of Concept ist die Kenntnis der XML-Schemadefinition ziemlich untauglich, denn das Erzeugen einer gültigen XML-Datei nach Kenntnis des Schemas ist nicht übermäßig kompliziert. Aber weil einem der XML-Datensatz ohne Übermittlung herzlich wenig nützt, darf man sich noch mit dem Prozess der Übermittlung über COALA beschäftigen, von Verschlüsselung bis Hersteller-ID.

                        Da ich den Tanzbären momentan noch recht amüsant finde, kann der Thread von mir aus offen bleiben, wenn es weiterhin zu Beleidigungen wie Gutmenschen, kriminell, staatsgefährdende Dummheit, Vakuum zwischen den Ohren kommt, liegt ein Schließen des Threads allerdings nahe.

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                          #27
                          AW: Schnittstellenbeschreibung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung

                          Zitat von Rabenkrähe Beitrag anzeigen
                          ... Und was ist mit dem Rest? Darauf gibt es eine ganz klare gesetzliche Antwort:

                          Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
                          § 1 Grundsatz
                          (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.

                          Wer anderer Meinung ist, kann das gerne begründen. Aber bitte nicht mit Hobbyjurist und Kriegserklärung. Auf diesem Niveau kann, ich auch mithalten, aber ich garantiere, das wird dann nicht gefallen.
                          Dir ist schon klar, dass die Finanzämter KEINE BUNDESbehörden, sondern LANDESbehörden sind und daher das IFG dafür nicht gilt ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #28
                            Haben Sie diese Schnittstellen- Brschreibung schon gefunden?

                            Kommentar


                              #29
                              das weiß man nicht, ob derjenige vier Jahre später noch sucht.

                              Tschüß

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                                #30
                                Die Links in diesem Thread scheinen nicht mehr aktuell zu sein. Falls jemand danach sucht:

                                Entwickler-Bereich (für XML Schnittstellenbeschreibungen und ERiC-Bibliotheken):
                                https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/entwickler

                                Für den Download-Bereich muss man sich als Entwickler registrieren:
                                https://www.elster.de/elsterweb/regi...ntwickler/form
                                Schöne Grüße
                                Krzysztof Zembrowski

                                Rechtlogisch.de

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