Hallo zusammen,
ich habe zwei verschiedene Teilfragen, die ich so durch Lektüre hier nicht richtig auskniffeln konnte. Ich bin Student im Master und habe erst seit Januar 16 einen Minijob. Für 2012 habe ich daher nur die Anlage KAP ausgefüllt, um zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen. Im Bescheid steht nun, dass ich die Erklärung verspätet eingereicht hätte, obwohl ich keine Erklärung einreichen musste und die freiwillige nach Lektüre hier doch 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden kann. Wie ich die KAP für den Fall, dass ich insgesamt unter 801 Euro Kapitalerträge habe weiß ich nun. Was ändert sich denn in dem Fall, dass ich die Freistellungsaufträge in zwei Depots und einem Bausparvertrag oberhalb von 801 Euro Kapitalerträgen nicht bestmöglich ausgestellt habe. Wenn ich also z.B. 900 Euro Kapitalerträge habe und mittels KAP 801 Euro steuerfrei melden möchte?
Als Student möchte ich für die Zeit des Zweitstudiums auch einen Verlustvortrag stellen. Dass ein Minijob Einkommensseitig nicht ins Gewicht fällt habe ich hier bereits gelesen. Wie ist das mit Unterstürtzung der Eltern, wenn diese mir 500 Euro im Semester Unterstützung zahlen, gilt dieses als Einnahme und mindert damit den Verlust?
Vielen lieben Dank für Eure Mühen
Grüße Bertil
ich habe zwei verschiedene Teilfragen, die ich so durch Lektüre hier nicht richtig auskniffeln konnte. Ich bin Student im Master und habe erst seit Januar 16 einen Minijob. Für 2012 habe ich daher nur die Anlage KAP ausgefüllt, um zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückzuholen. Im Bescheid steht nun, dass ich die Erklärung verspätet eingereicht hätte, obwohl ich keine Erklärung einreichen musste und die freiwillige nach Lektüre hier doch 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden kann. Wie ich die KAP für den Fall, dass ich insgesamt unter 801 Euro Kapitalerträge habe weiß ich nun. Was ändert sich denn in dem Fall, dass ich die Freistellungsaufträge in zwei Depots und einem Bausparvertrag oberhalb von 801 Euro Kapitalerträgen nicht bestmöglich ausgestellt habe. Wenn ich also z.B. 900 Euro Kapitalerträge habe und mittels KAP 801 Euro steuerfrei melden möchte?
Als Student möchte ich für die Zeit des Zweitstudiums auch einen Verlustvortrag stellen. Dass ein Minijob Einkommensseitig nicht ins Gewicht fällt habe ich hier bereits gelesen. Wie ist das mit Unterstürtzung der Eltern, wenn diese mir 500 Euro im Semester Unterstützung zahlen, gilt dieses als Einnahme und mindert damit den Verlust?
Vielen lieben Dank für Eure Mühen
Grüße Bertil
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