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wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

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    wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

    Guten Abend liebe Forum-Mitglieder,

    mir ist klar das es hier keine steuerliche Beratung gibt. Eventuell kann ja jemand behilflich sein und mir einen Anhaltpunkt geben.

    Folgende Situation.
    Ich bekomme regelmäßig eine Gutschrift über eine Vermittlungsprovision als Rechnung.
    Die Auszahlung erfolgt dann teilweise Monate später.

    Nun ist es so das ich 2015 in diesen Rechnungen noch die netto Provision erhalten habe, die Auszahlung erfolgte dann aber erst 2016, ebenfalls der netto Betrag.
    Versteuern tu ich die tatsächlichen Zahlungseingänge auf meinem Konto.

    Da ich aber am 01.01.2016 zur Regelbesteuerung wechselte möchte ich nun meine netto Beträge doppelt versteuern.


    Ich hoffe ich habe mich Verständlich ausgedrückt und jemand einen einen Tipp für mich.
    Vielen Dank vorab
    Stefan

    #2
    AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

    Zitat von Stefan234 Beitrag anzeigen
    möchte ich nun meine netto Beträge doppelt versteuern
    Das finde ich sehr merkwürdig und ist meiner Meinung nach rechtlich auch gar nicht gedeckt.

    Zitat von Stefan234 Beitrag anzeigen
    Ich hoffe ... jemand einen einen Tipp für mich
    Du hast hier Deinen Willen bekundet und hast keine Fragen. Alles ist gut

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      #3
      AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

      sorry, da lag der Fehler im Detail. Richtig ist " nun möchte ich meine netto Beträge NICHT doppelt versteuern.

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        #4
        AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

        Hallo Stefan234,

        du warst also 2015 Kleinunternehmer und 2016 hast du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und musst die Umsatzsteuer abführen.

        Wenn du die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten hast, führst du die Umsatzsteuer erst bei Geldeingang ab.
        Wie kommst du darauf, dass du etwas doppelt versteuerst ?

        Tschüß

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          #5
          AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

          Hallo holzgoe,

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          du warst also 2015 Kleinunternehmer und 2016 hast du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und musst die Umsatzsteuer abführen.
          Genau ab 2016 muß ich die Umsatzsteuer abführen

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Wenn du die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten hast, führst du die Umsatzsteuer erst bei Geldeingang ab.
          Wie kommst du darauf, dass du etwas doppelt versteuerst ?
          Weil die Zahlungseingänge bis ca. April 2016 alle noch netto waren.Die Rechnungen/Gutschriften stammen aus 2015 ( Kleinunternehmer ) und wurden dann erst 2016 ausgezahlt

          Vielen Dank
          VG Stefan

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            #6
            AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

            Hallo Stefan234,

            die Umsatzsteuer, die du 2016 abgeführt hast an das Finanzamt, machst du doch in deiner EÜR als Betriebsausgabe geltend und damit ändert sich doch an deinem Gewinn, den du in der Anlage G der Einkommensteuererklärung angibst nichts.
            Damit gibt es auch keine Doppelbesteuerung.

            Tschüß

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              #7
              AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

              Hallo Holzgoe,

              vielen Dank.

              Die Umsatzsteuer für diese Beträge, Rechnung aus 2015, hat aber bereits das auszahlende Unternehmen abgeführt.
              Ich habe hier noch die netto Beträge erhalten.

              Wenn ich also diese netto Beträge als Umsatz buche, muß ich hierfür noch einmal die Umsatzsteuer abführen

              VG
              Stefan

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                #8
                AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                Hallo Stefan234,

                dann gäbe es noch die Möglichkeit, dass du mit dem Unternehmen redest und die dir korrigierte Rechnungen bzw. Gutschriften erstellen, aber das ist jetzt schon eher eine Sache für einen Steuerberater.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                  dazu erhalte ich folgende Information:

                  "Wir rechnen ab wenn die Leistung erbracht wurde. Wir zahlen aus wenn wir bezahlt wurden. Das muss nicht zwingend im selben Jahr sein."


                  Ausserdem:

                  "lt. Auskunft Steuerberater müssen Sie die in 2015 ausgeführten Leistungen, deren Zahlungseingang in 2016 erfolgte nicht versteuern, da Sie im Jahr der Leistungserbringung umsatzsteuerbefreit waren. Diese Beträge müssen Sie jedoch abgrenzen, in Buchhaltungsprogrammen gibt es dafür entsprechende Konten (in DATEV z.B. das Konto 8195 "Erlöse Kleinunternehmer §19 UStG)"


                  Da meine Buchungen überschaubar sind, nutze ich kein Buchhaltungsprogramm, ich habe ein Kassenbuch und mache meine Stuererklärung dann über Elster.
                  Nun weiß ich aber nicht, wie und wo, ich hier abgrenzen kann

                  VG
                  Stefan

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                    #10
                    AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                    Hallo Stefan234,

                    also in der Umsatzsteuererklärung kannst du keine Umsätze als Kleinunternehmer abrechnen und steuerpflichtige Umsätze, da bekommst du Fehlermeldungen und kannst nichts übermitteln.

                    Vorschlag -> wende dich mal vertrauensvoll an deinen zuständigen Bearbeiter beim Finanzamt.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                      hat noch jemand einen Tipp?

                      VG
                      Stefan

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                        #12
                        AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                        _Die Umsatzsteuer für diese Beträge, Rechnung aus 2015, hat aber bereits das auszahlende Unternehmen abgeführt.
                        Ich habe hier noch die netto Beträge erhalten.

                        Dann ist doch der Leistungsempfänger der richtige Ansprechpartner, wenn dort Fehler gemacht wurden, oder?

                        _Wenn ich also diese netto Beträge als Umsatz buche, muß ich hierfür noch einmal die Umsatzsteuer abführen

                        Wie, bei Umsätzen für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, muss doch nicht auch der Leistungserbringer noch Umsatzsteuer zahlen.

                        Alles sehr merkwürdig!

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                          #13
                          AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                          die Leistungserbringung des Untermehmes war 2015, hier bekam ich die Rchnung, netto, da Kleinunternehmer.

                          Die Auszahlung erfolgt dann 2016, wie in der Rechnung angegeben, ohne die MwSt.

                          Da ich aber ab 2016 Umsatzsteuerpflichtig bin, ist-Versteuerung, frage ich mich, wie ich diese erhaltenen netto-Beträge in der Steuererklärung angebe. Die MwSt hatte ja bereits das Unternehmen gezahlt, da ich 2015 noch Kleinunternehmer war

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                            #14
                            AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                            Zitat von Stefan234 Beitrag anzeigen
                            frage ich mich, wie ich diese erhaltenen netto-Beträge in der Steuererklärung angebe
                            Umsätze aus 2015 gehören nicht in die Steuererklärung für 2016.

                            Auch nicht in die Steuererklärung des Leistungsempfängers:

                            Zitat von Stefan234 Beitrag anzeigen
                            Die Umsatzsteuer für diese Beträge, Rechnung aus 2015, hat aber bereits das auszahlende Unternehmen abgeführt

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                              #15
                              AW: wechsel zur Regelbesteuerung netto Gutschrift noch aus Vorjahr

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Umsätze aus 2015 gehören nicht in die Steuererklärung für 2016.

                              Auch nicht in die Steuererklärung des Leistungsempfängers:

                              vielen Dank. Ich habe eine Ist-Besteuerung. Die Rechnung stammt aus 2015, ohne MwSt da Kleinunternehmer. Auszahlung erfolgte 2016 , also muss ich doch die Umsätze in der Steuererklärung für 2016 berücksichtigen.

                              Nur wo ist mir nicht bekannt

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