Hallo zusammen,
Mich beschäftigt seit mehreren Stunden die Frage, ob in meinem Fall eine doppelte Haushaltsführung vorliegt:
Ich bin zum Studium von meinem langjährigen Freund weg in eine andere Stadt gezogen.
Am Studienort bewohne ich eine Mietwohnung, die als Erstwohnsitz angemeldet ist (Erstwohnsitz deshalb, weil die Stadt in der sich die Wohnung befindet Zweitwohnsitzsteuer erhebt). Bei meinem Freund wohnen wir zusammen in seiner Eigentumswohnung, für die ich keine Aufwendungen habe, die jedoch offiziell als mein Zweitwohnsitz gemeldet ist.
Bei meinen Recherchen bin ich nun schon an dem Punkt gelandet, dass für die Hauptwohnung eine Kostenbeteiligung von 10% an der Haushaltsführung vorliegen muss.
Nun frage ich mich in meinem Fall: Welche der beiden Wohnungen ist meine "Hauptwohnung"? Muss für beide Wohnungen eine Kostenbeteiligung vorliegen?
In welchem Fall kann ich die Fahrtkosten, die ich habe, geltend machen?
Ich freue mich über ein wenig Licht im Dunkel.
Vielen Dank
Mich beschäftigt seit mehreren Stunden die Frage, ob in meinem Fall eine doppelte Haushaltsführung vorliegt:
Ich bin zum Studium von meinem langjährigen Freund weg in eine andere Stadt gezogen.
Am Studienort bewohne ich eine Mietwohnung, die als Erstwohnsitz angemeldet ist (Erstwohnsitz deshalb, weil die Stadt in der sich die Wohnung befindet Zweitwohnsitzsteuer erhebt). Bei meinem Freund wohnen wir zusammen in seiner Eigentumswohnung, für die ich keine Aufwendungen habe, die jedoch offiziell als mein Zweitwohnsitz gemeldet ist.
Bei meinen Recherchen bin ich nun schon an dem Punkt gelandet, dass für die Hauptwohnung eine Kostenbeteiligung von 10% an der Haushaltsführung vorliegen muss.
Nun frage ich mich in meinem Fall: Welche der beiden Wohnungen ist meine "Hauptwohnung"? Muss für beide Wohnungen eine Kostenbeteiligung vorliegen?
In welchem Fall kann ich die Fahrtkosten, die ich habe, geltend machen?
Ich freue mich über ein wenig Licht im Dunkel.
Vielen Dank
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