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Kann ich den vorläufigen Bescheid auch über ElsterOnline anfechten/korrigieren?
AW: Kann ich den vorläufigen Bescheid auch über ElsterOnline anfechten/korrigieren?
Was verstehst du unter vorläufigem Bescheid? Du postest hier in einem Arbeitgeberforum, wo es um elektronische Lohnsteuerbescheinigungen geht.
Einen Steuerbescheid des Finanzamts kannst du anfechten, aber nicht selbst korrigieren.
Einen Einspruch kann man auch im ElsterOnline-Portal elektronisch einlegen.
Soweit in einem Steuerbescheid bestimmte Festsetzungen als vorläufig erfolgt sind, bringt ein Einspruch dagegen nichts und ist auch nicht notwendig.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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