Einkommensteuererklärung ALG I

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  • zee81
    Neuer Benutzer
    • 07.06.2016
    • 9

    #1

    Einkommensteuererklärung ALG I

    Hallo Forum ,

    Ich habe von 01.01.2015 bis 30.04.2016 ALG I bekommen. Ab dem 01.05.2015 bin ich selbständig.

    Meine Frage: welches Formular soll ich für die ersten 4 Monaten, also ALG I, ausfüllen um die Steuererklärung abzuschließen?

    Vielen Dank im voraus!
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung ALG I

    Hallo,

    du bist Arbeitgeber? Was hat ALG 1 mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • zee81
      Neuer Benutzer
      • 07.06.2016
      • 9

      #3
      AW: Einkommensteuererklärung ALG I

      ich war von 01.01.2015 bis 30.04.2015 arbeitslos...

      LG,

      zee

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        AW: Einkommensteuererklärung ALG I

        Hallo,

        hast du meinen Beitrag gelesen?
        Was suchst du im Unterforum für elektr. Lohnsteuerbescheinigung, das betrifft Arbeitgeber.
        Oben links findest du den Button -Forum- klick mal an und such dir das Richtige aus, dann bekommst du eine aussagekräftige Antwort

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45944

          #5
          AW: Einkommensteuererklärung ALG I

          Meine Frage: welches Formular soll ich für die ersten 4 Monaten, also ALG I, ausfüllen um die Steuererklärung abzuschließen?
          Dein ALG I-Bezug im Jahr 2015 ist in Zeile 91 des Hauptvordrucks anzugeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Jambo
            Neuer Benutzer
            • 23.10.2014
            • 364

            #6
            AW: Einkommensteuererklärung ALG I

            Zitat von zee81 Beitrag anzeigen
            ich war von 01.01.2015 bis 30.04.2015 arbeitslos...

            LG,

            zee
            Arbeitslosengeld ist im Hauptvordruck (Einkommensteuererklärung 2015) in Zeile 91 einzutragen.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von Jambo Beitrag anzeigen
            Arbeitslosengeld ist im Hauptvordruck (Einkommensteuererklärung 2015) in Zeile 91 einzutragen.
            Oh - Charlie24 war schneller

            Kommentar

            • zee81
              Neuer Benutzer
              • 07.06.2016
              • 9

              #7
              AW: Einkommensteuererklärung ALG I

              ah cool danke!

              soll ich irgendwelche Anlage ausfüllen? oder der Hauptdruck reicht?

              LG,

              zee

              Kommentar

              • Jambo
                Neuer Benutzer
                • 23.10.2014
                • 364

                #8
                AW: Einkommensteuererklärung ALG I

                Zitat von zee81 Beitrag anzeigen
                ah cool danke!

                soll ich irgendwelche Anlage ausfüllen? oder der Hauptdruck reicht?

                LG,

                zee
                ~ ALG I ~ in Zeile 91 des Hauptvordrucks (ohne Anlagen für ALG 1) eintragen.

                Kommentar

                • holzgoe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.01.2009
                  • 12107

                  #9
                  AW: Einkommensteuererklärung ALG I

                  Hallo zee81,

                  wenn du selbstständig bist musst du natürlich je nach deiner Tätigkeit die Anlage G oder S ausfüllen, Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungen.

                  Eine EÜR musst du auch erstellen und eine Umsatzsteuererklärung gehört auch dazu.

                  Tschüß

                  P.S. Wie wäre es bevor man sich in das "Abenteuer" Selbstständigkeit stürzt -> mal ein Existenzgründerseminar zu besuchen ?

                  Ein Problem als Arbeitgeber hast du aber offensichtlich nicht -> deshalb schieb ich dich hier mal raus, um andere nicht zu verwirren.

                  Tschüß

                  Kommentar

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